Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Hinweise für Glashütten: Spezielle Hinweise für Gemeinde Glashütten im Taunus
Online-Dienst
Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Glashütten im Taunus - Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Schloßborner Weg 2
61479 Glashütten
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 13:30 Uhr
Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch bis Donnerstag 07:00 - 13:30 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Termin nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06174 292-26
Telefon: 06174 292-27
Telefon: 06174 292-28
Telefax: 06174 292-43
E-Mail: info@gemeinde-glashuetten.de
Internet
Weitere Informationen
Der Eingang zum Bürgerservice befindet sich vor dem Rathaus rechts.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust