Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
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Verlust Pass oder Personalausweis
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Hinter dem Stadthaus
Anzahl der Stellplätze: 23
Gebührenpflichtig
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenpflichtig
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)
Di. 8:00 - 13:00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr (Nachmittags nur mit Termin)
Mi. geschlossen
Do. 7:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 8:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Jeden dritten Samstag im Monat von 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefax: +49 6251 5967-150
E-Mail: Buergerbuero@lorsch.de
Internet
Weitere Informationen
Gilt nur für das Erdgeschoss.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Pass, Reisepass, Ausweis, Reisepass Verlust