Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).
Ansprechpartner
Gemeinde Breidenbach
Adresse
Hausanschrift
Bachstraße 4-14
35236 Breidenbach
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Kontaktperson
Frau Heide Emmel (Ordnungsamt, Meldeamt, Gewerbeamt, Fischereischein)
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: h.emmel@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-13
Frau Christiane Wanner (Standesamt, Pass- und Meldewesen, Straßenverkehrsbehörde)
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: c.wanner@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-15
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Paypal
- Überweisung
- Bargeldlose Zahlung
- Überweisung/Zahlschein
- Bargeldzahlung
- SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Barzahlung, Bargeldlose Zahlung (Bezeichnet das Übertragen von Zahlungsmitteln ohne Bargeld), SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA.), Überweisung, Überweisung/Zahlschein (ist ein Bankformular, das bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes oder eigenes Bankkonto verwendet wird), Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay)
Stichwörter
Gemeinde, Gemeinden, Gemeindeverwaltung, Gemeindevorstand
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Bachstraße 4-14
35236 Breidenbach
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Kontaktperson
Herr Michael Völker
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: m.voelker@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-34
Frau Christiane Wanner
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: c.wanner@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-15
Frau Sabrina Koch
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: s.koch@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-43
Frau Heide Emmel
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: h.emmel@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-13
Frau Michaela Lenz
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Überweisung
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
- Paypal
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Weitere Informationen
Stichwörter
Abfall, Ablagerung von Müll im Außenbereich Wilder Müll Wildschäden Lichtbeläastigung, Beschwerde Baumfällgenehmigung, Abteilung Ordnung, Allgemeine Ordnung, Allgemeine Sicherheit, Angeln, angelschein, Anglerschein, Anmelden, Anmeldung, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Bürgeramt, Bürgerbüro, Digitales, Digitalisierung, Einwohnerbüro, Einwohnermeldeamt, Einwohnermeldeamt Bürgerservice Fundbüro, Fischerei, Fischereischein, Führungszeugnis, Gefahrenabwehr, gefährliche Hunde, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeabteilung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten: Gewerbeamt, Gewerbeanmeldung, Gewerbeanzeigen, Gewerbeummeldung, Gewerbewesen, Hilfspolizei, Jagd, Meldeamt, Meldeamt-Passwesen, Meldewesen, Obdachlosigkeit, Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungspolizei, Ordnungswidrigkeit, Pass, Passamt, Passbehörde, Pässe, Perso, Personalausweis, Telefonzentrale, Verkehrsbehörde
Einwohnermeldeamt / Passamt
Adresse
Hausanschrift
Bachstraße 4-14
35236 Breidenbach
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Fußläufig erreichbar
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie X41: Dillenburg–Eschenburg–Biedenkopf (und zurück) (Expressbus) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie 491: Dillenburg–Niedereisenhausen–Biedenkopf (und zurück) - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-51: Biedenkopf–Niedereisenhausen–Friedensdorf–Biedenkopf - Haltestelle: ÖPNV
Bus: Linie MR-52: Biedenkopf–Friedensdorf–Niedereisenhausen-Biedenkopf
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr
- Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Terminvereinbarung
Geringe oder keine Wartezeiten und die Sicherheit, dass der für Ihr Anliegen richtige Sachbearbeiter auch verfügbar ist.
Buchen Sie einfach online einen verbindlichen Termin für Ihren Besuch in unserem Rathaus. Über die Online-Buchung haben Sie auch die Möglichkeit, den Termin nachträglich anzupassen oder bequem abzusagen.
Natürlich können Sie Ihren Termin auch telefonisch unter 06465 680 vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 06465 68-0
E-Mail: info@breidenbach.de
Kontaktperson
Frau Christiane Wanner
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: c.wanner@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-15
Frau Heide Emmel
Hausanschrift
Bachstr. 4 - 14
35236 BreidenbachE-Mail: h.emmel@breidenbach.de
Telefon Festnetz: 06465 68-13
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Bargeldlose Zahlung
- Bargeldzahlung
Bankverbindung
Gemeinde Breidenbach
Empfänger: Gemeinde Breidenbach
IBAN: DE16 5335 0000 0140 0070 56
BIC: HELADEF1MAR
Bankinstitut: Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Formulare
Statusabfrage zum beantragen Personalausweis oder Reisepass
Reisedokumente für Kinder
Weitere Informationen
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
- Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
- Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
Fristen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.)
Kosten
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.: Gebühr 70,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.: Gebühr 37,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.: Gebühr 32,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten: Gebühr 22,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Reise- und Sicherheitshinweise über Ihr Reisezielstaat oder Transitstaat auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
Bemerkungen
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025
Stichwörter
Pass, Reiseausweis, ePass, Elektronischer Reisepass, Ferien, Urlaub, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Reisepaß, EU-Ausland, deutscher Reisepass, Ausweis, Einreise, Ausland