Reisepass beantragen
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bürgerbüro, DGH's, Friedhofsamt, KFZ, Soziales
Beschreibung
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-10
Telefon: 06446 9230-11
Telefon: 06446 9230-12
Telefax: 06446 9230-49
E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Rinn
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Fax: 06446 9230-912
E-Mail: k.rinn@hohenahr.de
Telefon Festnetz: 06446 9230-12
Frau Cornelia Schäck
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06446 9230-10
Fax: 06446 9230-910
E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de
Frau Sabine Erler
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
E-Mail: s.erler@hohenahr.de
Fax: 06446 9230-911
Telefon Festnetz: 06446 9230-11
Weitere Informationen
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
-
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
-
gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
-
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
-
Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.
-
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
-
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
-
für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
-
für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
-
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hohenahr: Spezielle Hinweise für Gemeinde Hohenahr
Die Lieferzeit der biometrischen Reisepässe beträgt normalerweise 4-6 Wochen. Die Bundesdruckerei in Berlin weißt aktuell darauf hin, dass sich diese wegen hoher Nachfrage erhöht. Denken Sie daher bitte rechtzeitig an die Beantragung ihres Reisepasses, um den Erhalt vor Ihrer Reise sicherstellen zu können. Wir gehen momentan von einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Wochen aus! Informieren Sie sich in dringenden Fällen über die Einreisebestimmungen und beantragen gegebenenfalls einen Express-Reisepass (Express-Zuschlag). Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitgerecht innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. – Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten). In Einzelfällen, nur wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen und ein Express-Reisepass nicht mehr rechtzeitig rückgeliefert werden könnte, kann ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig, wird jedoch nicht z.B. in den USA anerkannt.
Die Lieferzeit der biometrischen Reisepässe beträgt normalerweise 4-6 Wochen. Die Bundesdruckerei in Berlin weißt aktuell darauf hin, dass sich diese wegen hoher Nachfrage erhöht. Denken Sie daher bitte rechtzeitig an die Beantragung ihres Reisepasses, um den Erhalt vor Ihrer Reise sicherstellen zu können. Wir gehen momentan von einer Bearbeitungszeit von bis zu 10 Wochen aus! Informieren Sie sich in dringenden Fällen über die Einreisebestimmungen und beantragen gegebenenfalls einen Express-Reisepass (Express-Zuschlag). Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitgerecht innerhalb von 3 Werktagen, wenn der Antrag am ersten dieser Werktage bis 10:00 Uhr beim Passproduzenten eingeht (es zählen Mo. - Fr., ohne Feiertage und Betriebsschließungstage am Sitz des Passproduzenten). In Einzelfällen, nur wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen und ein Express-Reisepass nicht mehr rechtzeitig rückgeliefert werden könnte, kann ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass ausgestellt werden. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig, wird jedoch nicht z.B. in den USA anerkannt.
Kosten
37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Bemerkungen
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024
Stichwörter
Ausweis, Identifikation, Vorläufiger Reisepass, Pass, verreisen, ePass, Europapass, Urlaub, Reiseausweis, Biometrischer Reisepass, Ferien, Elektronischer Reisepass