• Breitscheid (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Reisepass Ausstellung

Reisepass beantragen

Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.

Beschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.

Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

Ansprechpartner

Gemeinde Breitscheid

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 14

35767 Breitscheid

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Kontakt

Telefon: 02777 9133-0

Telefax: 02777 9133-26

E-Mail: info@gemeinde-breitscheid.de

Kontaktperson

Internet

Bankverbindung

Gemeinde Breitscheid

Empfänger: Gemeinde Breitscheid

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.1 - Bürgerservice / Ordnungsangelegenheiten

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 14

35767 Breitscheid

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Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo + Di + Do:     08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi:                      08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

Fr:                      08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Kontakt

Telefon: 02777 9133-11

Telefax: 02777 9133-26

E-Mail: buergerservice@gemeinde-breitscheid.de

E-Mail: ordnung@gemeinde-breitscheid.de

Kontaktperson

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung, Lastschriftverfahren, Paypal, Bargeldzahlung

Bankverbindung

Gemeinde Breitscheid

Empfänger: Gemeinde Breitscheid

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

Weitere Informationen

Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(Paypal (Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.)), Some(Überweisung), Some(Lastschrift)

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),

  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),

  • gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,

  • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,

  • bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind

  • Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.

  • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

  • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.

  • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.

Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.

Fristen

Geltungsdauer:

  • für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre

  • für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre

  • vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Kosten

37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Hinweise (Besonderheiten)

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Bemerkungen

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
 

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).
 

In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

Version

Technisch erstellt am 21.10.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Pass, Reiseausweis, Ausweis, Elektronischer Reisepass, Ferien, Vorläufiger Reisepass, verreisen, ePass, Biometrischer Reisepass, Identifikation, Europapass, Urlaub

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019