Reisepass beantragen
Wenn Sie außerhalb der EU verreisen möchten, dann benötigen Sie meist einen Reisepass. Diesen müssen Sie beantragen.
Beschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Den Reisepass müssen Sie persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Örtlich zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in deren Bezirk Sie für Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen für Ihre Hauptwohnung, gemeldet sind. Sie können den Reisepass auch bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde beantragen, wenn von Ihnen hierfür ein wichtiger Grund dargelegt wird. Die Gebühr für die Ausstellung des Reisepasses verdoppelt sich in diesem Fall.
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Abhängig vom Reiseziel benötigen Kinder jeden Alters ein eigenes Reisedokument. Wenn Reisen mit Ihrem Kind in passpflichtige Länder geplant sind, wird empfohlen, einen regulären Reisepass zu beantragen, da der Kinderreisepass oder Personalausweis in einigen Reiseländern, wie beispielsweise in den USA, nicht anerkannt wird.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Reisepass (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).
Ansprechpartner
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Stadtbüro und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v. d. Höhe
(Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)
Öffnungszeiten
TERMINE ONLINE VEREINBAREN
Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder setzen Sie sich mit dem Stadtbüro in Verbindung unter 06172 100-3104.
Montag und Donnerstag von 7:30 bis 16:00 Uhr
Dinstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06172 1003104
E-Mail: stadtbuero@bad-homburg.de
Internet
Weitere Informationen
Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
-
einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
-
ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
-
gegebenenfalls Ihren bisherigen Reisepass,
-
gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde,
-
bei der Antragstellung für ein Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, gegebenenfalls die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Reisepass (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
- bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde.
- bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. weiterer Reisepass)
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren: die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich).
- Bei Alleinerziehenden ist neben dem entsprechenden Personalausweis oder Reisepass ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes erforderlich.
- Kinder, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
- Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
- bei Personen mit Namensänderung: die Namensänderungsurkunde.
- bei einer weiteren Staatsangehörigkeit: den Nachweis darüber (z. B. weiterer Reisepass)
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren: die Einverständniserklärung beider Elternteile unter Vorlage beider Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern (zwecks Unterschriftenvergleich).
- Bei Alleinerziehenden ist neben dem entsprechenden Personalausweis oder Reisepass ein Nachweis über das Sorgerecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes erforderlich.
- Kinder, für die ein Reisepass beantragt wird, müssen bei der Beantragung persönlich erscheinen.
- Das Passbild darf nicht älter als ein halbes Jahr sein.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind
-
Sie sind deutscher Staatsbürger beziehungsweise deutsche Staatsbürgerin.
-
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:
-
Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
- Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beim Bürgeramt (Passbehörde der Wohnortgemeinde) beantragen. Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers). In Reisepässen bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert.
Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt. Sie können den Reisepass dann dort abholen.
Fristen
Geltungsdauer:
-
für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
-
für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
-
vorläufiger Reisepass: maximal 1 Jahr
Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden.
Kosten
37,50 € für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 70,00 € für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Reisepass (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
- bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro.
- bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 Euro.
- bei Beantragung eines Expresspasses zuzüglich 32,00 Euro.
- bei Beantragung eines 48-Seiten-Passes zuzüglich 22,00 Euro.
- bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 Euro.
- bei Beantragung vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro.
- bei Beantragung nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 Euro.
- bei Beantragung eines Expresspasses zuzüglich 32,00 Euro.
- bei Beantragung eines 48-Seiten-Passes zuzüglich 22,00 Euro.
- bei Beantragung eines vorläufigen Reisepasses 26,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einigen Ländern, zum Beispiel in den USA, wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Bemerkungen
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).
In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Reisepass (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)
- Ab dem 10. Lebensjahr besteht Unterschriftspflicht , ab dem 6. Lebensjahr darf eine Unterschrift geleistet werden.
- Für Kinder ab 6 Jahren ist bei Beantragung des Reisepasses die Aufnahme von Fingerabdrücken notwendig.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024
Stichwörter
Ausweis, Identifikation, Vorläufiger Reisepass, Pass, verreisen, ePass, Europapass, Urlaub, Reiseausweis, Biometrischer Reisepass, Ferien, Elektronischer Reisepass