Reisepass Ausstellung
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    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip und ist
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Reisepass für Kinder

    Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

    Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

    Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

    Diesen können Sie weiterverwenden, bis

    • die Gültigkeit ausläuft
    • Angaben nicht mehr zutreffen, ausgenommen ist die Größenangabe
    • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

    Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

    Zuständigkeiten

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

    Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie örtlich zuständige Bürgeramt (Passbehörde der Stadt bzw. Gemeinde).

    Ansprechpartner

    Bürgeramt, Statistik und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3
    60313 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Zentrales Bürgeramt, Bürgerämter Höchst, Nordwest, Dornbusch, Sachsenhausen, Nieder-Eschbach, Bergen-Enkheim

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115(Servicecenter und Bürgeramt-Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-71555(Statistik-Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 69 212-40400(Wahlen-Hotline)

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de(Bürgeramt)

    E-Mail: infoservice.statistik@stadt-frankfurt.de(Statistik)

    E-Mail: wahlamt.info@stadt-frankfurt.de(Wahlamt)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Zentrales Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeil 3
    60313 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Zentrale Bürgeramt ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Nieder-Erlenbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Erlenbach 42
    60437 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Nur mit Termin:

    Di 8:00 - 13:00 Uhr

    Do 12:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Höchst

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstraße 14
    65929 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di  7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi  7:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Höchst ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Sachsenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rittergasse 103
    60594 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Sachsenhausen ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Harheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Schnell-Straße 52
    60437 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Nur mit Termin:

    Mo 12:00 - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 - 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Harheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Bergen-Enkheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 30
    60388 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di  07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi  07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr  07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Bergen-Enkheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Kalbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Kalbacher Hauptstraße 36
    60437 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Nur mit Termin:

    Di 8:00 - 13:00 Uhr

    Do 12:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Kalbach ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Nordwest

    Adresse

    Hausanschrift

    Nidaforum 5
    60439 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 9:00 – 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Mi 7:30 – 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 – 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr 7:30 – 13:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Nordwest ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist bar oder mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

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    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt Dornbusch

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschersheimer Landstraße 248
    60320 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    Mo 09:00 - 17:00 Uhr (ohne Termin)

    Di  07:30 - 13:00 Uhr  (nur mit Termin)

    Mi 07:30 - 13:00 Uhr (ohne Termin)

    Do 10:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

    Fr  07:30 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)
     

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Bürgeramt Dornbusch ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Bürgeramt / Außenstelle Fechenheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Alt-Fechenheim 89
    60386 Frankfurt am Main

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    Öffnungszeiten

    nur mit Termin:

    Mo 9:00 - 13:00 Uhr und 14:30 -17:00 Uhr 

    Di  08:00 - 13:00 Uhr 

    Mi 08:30 - 13:00 Uhr 

    Do 10:00 - 13:00 Uhr und 14:30 - 18:00

    Fr 08:00 - 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 69 115

    E-Mail: buergeramt@stadt-frankfurt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Außenstelle Fechenheim ist zuständig für alle Frankfurter Stadtteile. Die Zahlung ist nur mit Karte (Girocard/Debitkarte) möglich.

    Version

    Technisch geändert am 03.09.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
      • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
    • bei Kindern unter 18 Jahren: 
      • Sie sind sorgeberechtigt.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
    • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
      • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben
    • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
    • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

    Fristen

    Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

    • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.)

    Kosten

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.: Gebühr 70,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.: Gebühr 37,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.: Gebühr 32,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten: Gebühr 22,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Frankfurt am Main: Reisepass

    Ausstellung eines Reisepasses vor Vollendung des 24. Lebensjahres: Gebühr 37,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Ausstellung eines 48-Seiten-Reisepasses vor Vollendung des 24. Lebensjahres: Gebühr 59,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres: Gebühr 70,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Ausstellung eines 48-Seiten-Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres: Gebühr 92,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.

    Hinweise für Frankfurt am Main: Reisepass

    Bei Abholung des neuen Reisepasses muss der alte/vorläufige Reisepass im Bürgeramt vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Identitätsprüfung muss dann bei der Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der vorläufige Reisepass nicht ausgehändigt.
     

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).
     

    In einige Länder – zum Beispiel in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2008
    Technisch geändert am 08.12.2025

    Stichwörter

    Pass, Reiseausweis, ePass, Elektronischer Reisepass, Ferien, Urlaub, Biometrischer Reisepass, Europapass, verreisen, Identifikation, Reisepaß, EU-Ausland, deutscher Reisepass, Ausweis, Einreise, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019