Reisepass Ausstellung express
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    Express-Reisepass beantragen

    Benötigen Sie kurzfristig einen Reisepass und können nicht 2 Wochen oder mehr auf einen regulären Reisepass warten? Dann können Sie Ihren Reisepass in einem Express-Bestellverfahren beantragen.

    Beschreibung

    Falls Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren beantragen. Trifft der Reisepassantrag bis 12:00 Uhr beim Passhersteller ein, beträgt die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass dann in der Regel 3 Werktage, bis er bei der inländischen Behörde abholbereit vorliegt. Dafür zahlen Sie einen Zuschlag. 

    Der Express-Reisepass ist ein regulärer Reisepass, dessen Bestell- und Produktionsprozess beschleunigt ist. Wenn Sie einen Reisepass sofort benötigen, können Sie einen vorläufigen Pass beantragen. Dieser verfügt aber nicht über alle Funktionen des regulären Reisepasses und hat eine deutlich kürzere Geltungsdauer.

    Wenn Sie mit Kindern reisen, können Sie auch deren Reisepässe express beantragen.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Verfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen solchen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

    Die Gültigkeit Ihres Reisepasses ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Der Reisepass ist 6 Jahre gültig
    • Antragstellung über 24 Jahren: Der Reisepass ist 10 Jahre gültig

    Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen sind oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist (dies kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein).

    Es gibt zwei Ausnahmen: Die Änderung des Wohnortes oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.

    Sie können den Reisepass bei Ihrer Ausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen, dass ist in der Regel das Bürgerbüro.

    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Reisepass auch bei einer anderen Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Hauptwohnsitzes beantragen (dadurch können Folgekosten entstehen).

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde zur Abholung bereit.

    Benötigen Sie das Reisedokument kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Seit Mai 2025 können Sie sich Ihr neues Ausweisdokument direkt von einem Postzusteller an der Wohnungstür übergeben lassen.

    Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen und Sie ein zweites gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis oder Reisepass) besitzen, denn Ihr altes Ausweisdokument muss bereits bei der Antragstellung entwertet werden. Dieser Zustell-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Bitte beachten Sie, dass der Postzustelldienst Ihren alten Ausweis nicht an der Wohnungstür entwerten und auch nicht zum Rücktransport zur Behörde entgegennehmen darf.

    Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur Ihnen persönlich übergeben werden. Sie müssen sich vor der Übergabe an der Wohnungstür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Hinterlegung beim Nachbarn oder vor der Haus-/Wohnungstür (z. B. auf der Fußmatte, im Carport) darf nicht erfolgen.

    Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird Ihnen vom Postzustelldienst per E‑Mail gesendet. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.

    Bei Reisepässen ist die Option Direktversand nach dem 18. Geburtstag möglich. 

    Online-Dienst

    Online Terminvergabe

    ID: L100001_388799468

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2023

    Technisch geändert am 06.10.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Passbehörde (Oberbürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin / Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Grünberg - FD III.II Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    35305 Grünberg

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06401 804-160

    Fax: 06401 804-103

    E-Mail: buergerservice@gruenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf). Im Ausland können abweichende Regelungen gelten und ein Papier-Passfoto kann noch akzeptiert werden.
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger
      • Reisepass
      • vorläufiger Reisepass
      • Personalausweis
      • vorläufiger Personalausweis
      • Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie beispielsweise:
      • Geburtsurkunde
      • Eheurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • bei Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren:
      • Ausweisdokumente der anwesenden sorgeberechtigten Personen
      • gegebenenfalls Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • aktueller Personalausweis
      • alter Reisepass
    • Aktuelles digitales Lichtbild
    • dieses kann im Bürgerbüro vor Ort oder
    • von einem zertifizierten Fotografen erstellt werden
    • Sollte kein Identitätsnachweis vorliegen
      • Geburtsurkunde oder
      • Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
        • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
        • Familienbuch
        • Erklärung über die Namensführung
    • Bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
      • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
    • bei Kindern unter 18 Jahren: 
      • Sie sind sorgeberechtigt.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
      • einer Strafverfolgung,
      • einer Strafvollstreckung oder
      • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    • Der Antragsteller muss bei Beantragung persönlich vor Ort sein (sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein)

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen.
      • in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers
      • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Eine Unterschrift ist von Kindern ab 10 Jahren zu leisten; eine Unterschrift jüngerer Kinder ist zulässig, wenn sie schreibkundig sind.
    • Sie werden benachrichtigt, wenn Sie Ihren Express-Reisepass abholen können.
    • Für die Abholung in der Behörde können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
    • Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen, ebenso bei einer deutschen Auslandsvertretung.

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    • Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin über die Möglichkeit „Online- Terminvereinbarung“ auf der Startseite der Homepage der Stadt Grünberg
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit
    • Der Antrag für Ihr Ausweisdokument wird vor Ort digital von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros erstellt, sie müssen lediglich unterschreiben
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken (ab 6 Jahren) ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend
    • Sie erhalten von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros die Information, wann Sie Ihr Ausweisdokument abholen können

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Die Lieferzeit eines Express-Reisepasses liegt aktuell bei 72 Stunden.

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)

    Kosten

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69,50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten: Gebühr 22,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    • Zuschlag für die Bestellung mit Direktversand + 15,00 Euro
    • Zuschlag für die Erstellung eines biometrischen Lichtbildes vor Ort + 6,00 Euro

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz am 02.12.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 08.12.2025

    Stichwörter

    Deutscher, schneller Reisepass, abgelaufen, Urlaub, Reiseausweis, Express, Reisepaß, Einreisebestimmung des Reiselandes, Auslandsreise

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019