Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienst

    Reisedokumente für Kinder

    ID: L100001_385690928

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay
    • SEPA-Lastschrift
    • Mastercard
    • Paypal
    • Visa Karte
    • paydirekt

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Straße 463

    34260 Kaufungen

    Kontakt

    Telefon: 05605 802-0

    Telefax: 05605 802-1041

    E-Mail: info@kaufungen.de

    Kontaktperson

    • Bürgerservice und Postagentur Niederkaufungen
      Hausanschrift

      Leipziger Straße 280

      34260 Kaufungen

      E-Mail: ewonk@kaufungen.de

      Fax: 05605 928826

      Telefon Festnetz: 05605 802-1390

      Telefon Festnetz: 05605 802-1400

    • Hava Rohrberg
      Hausanschrift

      Leipziger Straße 463

      34260 Kaufungen

      Telefon Festnetz: 05605 802-1330

      E-Mail: EWO@kaufungen.de

      Fax: 05605 802-291330

    • Tanja Schreiber
      Hausanschrift

      Leipziger Straße 463

      34260 Kaufungen

      Fax: 05605 802-291290

      Telefon Festnetz: 05605 802-1290

      E-Mail: EWO@kaufungen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Handlungsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Stichwörter

    elektronischer Personalausweis, vorläufig, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, Beantragung, Ausweis, vorübergehend, Personalausweis, Personaldokument, Personalausweis beantragen, PA, neuer Personalausweis, Perso, Identitätsdokument, Neuer PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019