Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienst

    Reisedokumente für Kinder

    ID: L100001_384087311

    Beschreibung

    Beantragung eines Reisedokumentes für Ihr Kind Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln. Mögliche Dokumentenarten sind: Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr (1 Jahr gültig und bis zum 12. Lebensjahr für maximal 1 Jahr verlängerbar) Kosten: 13,00 Euro (Erstausstellung) / 6,00 Euro (Verlängerung)   Deutscher Reisepass - ePass (6 Jahre gültig) Kosten: 37,50 Euro   Vorläufiger Reisepass (max. 1 Jahr gültig) Kosten: 26,00 Euro   Personalausweis (6 Jahre gültig) Kosten: 22,80 Euro   Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig) Kosten: 10,00 Euro Die Angaben zu den Dokumenten beziehen sich auf Kinder zwischen 0 und 18 Jahren. Die Art des Reisedokumentes sollte abhängig vom Reiseziel ausgewählt werden. Gewöhnlich dauert das Ausstellen eines Reisepasses 6 Wochen bis zur Abholung. Sollten Sie das Dokument eher benötigen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Bearbeiter darüber. Ein Expresspass kostet zusätzlich 32,00 Euro. Vorläufige Dokumente können in der Pass- und Personlausweisbehörde sofort ausgestellt werden, sind aber nicht für alle Reiseziele nutzbar. Es gelten die im Rahmen meines Antrages für ein Kinderreisedokument relevanten Hinweise zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.12.2022 (von: Fourier, Armin)

    Technisch geändert am 21.12.2022 (von: Fourier, Armin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    35282 Rauschenberg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Montag, Dienstag, Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mittwoch: geschlossen
    • Donnerstag: 08:00 Uhr- 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Rauschenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 1

    35282 Rauschenberg

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Auf dem Marktplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 7
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 -17:30 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)