Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienst
Online Terminvergabe
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Grünberg - FD III.II Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cigdem Akagündüz
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-163
E-Mail: c.akaguenduez@gruenberg.de
Frau Veronika Krieger
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-165
Fax: 06401 804-104
E-Mail: v.krieger@gruenberg.de
Frau Nadine Müller
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Telefon Festnetz: 06401 804-162
Fax: 06401 804-104
E-Mail: n.mueller@gruenberg.de
Frau Vanessa Neyses
Postanschrift
Marktplatz 8
35305 Grünberg
Fax: 06401 804-104
Telefon Festnetz: 06401 804-161
E-Mail: v.neyses@gruenberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Neuer PA, Ausweis, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, Perso, neuer Personalausweis, Identitätsdokument, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, vorläufig, Personalausweis, Identitätsnachweis, Beantragung, Personalausweis beantragen, Lichtbildausweis, PA