Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger Personalausweis
Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate. Sobald ihnen der neue Personalausweis vorliegt ist der vorläufige Personalausweis zurückzugeben.
Voraussetzung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate. Sobald ihnen der neue Personalausweis vorliegt ist der vorläufige Personalausweis zurückzugeben.
Voraussetzung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Persönliche Antragstellung erforderlich, keine Vertretung - auch nicht mit Vollmacht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Online-Dienst
Melde- und Passwesen (Terminvergabe)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Wissenschaftsstadt Darmstadt - Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist außerhalb der offenen Sprechzeiten nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich. Bereits beantragte Dokumente können während der Öffnungszeiten immer ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden.
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Donnerstag
08:00 Uhr - 19:00 Uhr
Freitag
07:00 Uhr - 12:30 Uhr Offene Sprechstunde; es wird kein Termin benötigt
Hinweis für die offenen Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie, dass nur ein begrenztes Ticketkontingent zur Verfügung steht und daher ggf. nicht über die gesamte Zeitspanne hinweg Tickets ausgegeben werden können. Dennoch ist ein Anstellen schon vor Öffnung nicht notwendig. Es ist vor Ort mit einer entsprechenden Wartezeit zu rechnen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger Personalausweis
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Lichtbilder können auch vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass das Lichtbild lediglich digital über unser System eingespielt wird. Sie erhalten kein Lichtbild in ausgedruckter Form. Bei Kindern ist zu beachten, dass sie während der Aufnahme des Lichtbildes still halten müssen. Daher ist wirklich empfehlenswert, die Geräte erst ab einem Alter von 5 Jahren zu nutzen. Darunter ist es nicht immer möglich ein geeignetes Bild aufnehmen zu lassen.
Hinweis:
Vorläufige Personalausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des Weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
- Bei ledigen Elternteilen: Vorlage des Sorgerechtsnachweises des Jugendamtes im Original
- Bei geschiedenen Personen: Nachweis des Sorgerechts durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils der des Sorgerechtsbeschlusses des Familiengerichtes im Original
- Angabe zur Größe und der Augenfarbe des Kindes
- Ein anderes Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Lichtbilder können auch vor Ort an unseren Self-Service-Terminals für 9,00 Euro aufgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass das Lichtbild lediglich digital über unser System eingespielt wird. Sie erhalten kein Lichtbild in ausgedruckter Form. Bei Kindern ist zu beachten, dass sie während der Aufnahme des Lichtbildes still halten müssen. Daher ist wirklich empfehlenswert, die Geräte erst ab einem Alter von 5 Jahren zu nutzen. Darunter ist es nicht immer möglich ein geeignetes Bild aufnehmen zu lassen.
Hinweis:
Vorläufige Personalausweise für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr:
Zur Prüfung der Identität muss das minderjährige Kind als sog. Passbewerberin bzw. Passbewerber bei der Antragstellung persönlich bei der Behörde erscheinen.
Antragsberechtigt ist nur, wer als Sorgeberechtigter den Aufenthalt der minderjährigen Person bestimmen kann. Bei Antragstellung durch lediglich einen sorgeberechtigten Elternteil muss eine schriftliche Einverständniserklärung sowie Ausweis oder Pass des Weiteren Sorgeberechtigten vorgelegt werden.
Eine telefonische Kontaktaufnahme ist empfehlenswert. Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
- Bei ledigen Elternteilen: Vorlage des Sorgerechtsnachweises des Jugendamtes im Original
- Bei geschiedenen Personen: Nachweis des Sorgerechts durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils der des Sorgerechtsbeschlusses des Familiengerichtes im Original
- Angabe zur Größe und der Augenfarbe des Kindes
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger Personalausweis
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise für Darmstadt: Vorläufiger Personalausweis
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Identitätsdokument, Personalausweis, Perso, Identitätsnachweis, vorläufig, Ausweis, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, PA, vorübergehend, Ausweis ausstellen, Personaldokument, Beantragung, Lichtbildausweis, neuer Personalausweis, Personalausweis beantragen, Ausweis beantragen