Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis: Verlustanzeige

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienst

    Online Terminvergabe

    ID: L100001_388799468

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Grünberg - FD III.II Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 8

    35305 Grünberg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06401 804-160

    Telefax: 06401 804-103

    E-Mail: buergerservice@gruenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grünberg: Spezielle Hinweise für Stadt Grünberg

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Personalausweise" > "Beantragung Personalausweis" über unsere Online-Terminbuchung. 

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter "Personalausweise" > "Beantragung Personalausweis" über unsere Online-Terminbuchung. 

    Kosten

    Für die Neuausstellung eines Personalausweises fallen Gebühren nach § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 26.03.2025

    Stichwörter

    Verloren, Personalausweis beantragen, Personaldokument, verloren, PA, elektronischer Personalausweis, Lichtbildausweis, Verlust, Identitätsdokument, Ausweis ausstellen, Perso, Neuer PA, Ausweis beantragen, neuer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019