Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise ein neuer Personalausweis ausgegeben.

    Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.

    Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.

    Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

    Die Beantragung eines Personalausweises kann nur bei der Stadtverwaltung im Stadtteil Sachsenhausen erfolgen.

    Zur Beantragung eines Personalausweises wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.

    Der Antragsteller muss persönlich erscheinen um den Personalausweis zu beantragen, da vom Antragsteller einige Erklärungen abzugeben sind und die Unterschrift zu leisten ist, welche später im Personalausweis erscheint.

    Da im Rahmen der neuen Online-Ausweisfunktion eine PIN notwendig ist, erhalten Sie bei Fertigstellung des Personalausweises einen Brief, in welchem Ihre zur Online-Ausweisfunktion notwendige PIN enthalten ist. Der Brief ist auch gleichzeitig die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis bei der hiesigen Stadtverwaltung zur Abholung bereitliegt.

    Bringen Sie bei Abholung bitte den PIN-Brief mit.

    Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss der bisherige Ausweis mitgebracht werden!

    Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Personalausweis beantragt werden.

    Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden 2 Passbilder benötigt.

    Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.


    Bearbeitungsdauer: ca . 10 Minuten

    Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise ein neuer Personalausweis ausgegeben.

    Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.

    Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.

    Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.

    Die Beantragung eines Personalausweises kann nur bei der Stadtverwaltung im Stadtteil Sachsenhausen erfolgen.

    Zur Beantragung eines Personalausweises wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.

    Der Antragsteller muss persönlich erscheinen um den Personalausweis zu beantragen, da vom Antragsteller einige Erklärungen abzugeben sind und die Unterschrift zu leisten ist, welche später im Personalausweis erscheint.

    Da im Rahmen der neuen Online-Ausweisfunktion eine PIN notwendig ist, erhalten Sie bei Fertigstellung des Personalausweises einen Brief, in welchem Ihre zur Online-Ausweisfunktion notwendige PIN enthalten ist. Der Brief ist auch gleichzeitig die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis bei der hiesigen Stadtverwaltung zur Abholung bereitliegt.

    Bringen Sie bei Abholung bitte den PIN-Brief mit.

    Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss der bisherige Ausweis mitgebracht werden!

    Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Personalausweis beantragt werden.

    Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden 2 Passbilder benötigt.

    Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.


    Bearbeitungsdauer: ca . 10 Minuten

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Dienstag:von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr Mittwoch:von 07:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag:von 07:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag:von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-45

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Personalausweise
    Gesetz über Personalausweise
    Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise

    Personalausweise
    Gesetz über Personalausweise
    Hessisches Ausführungsgesetz zum Gesetz über Personalausweise

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Waldeck: Personalausweis

    Personen unter 24 Jahre  22,80 Euro

    Personen über 24 Jahre  37,00 Euro

    Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises  10,00 Euro

    Personen unter 24 Jahre  22,80 Euro

    Personen über 24 Jahre  37,00 Euro

    Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises  10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 27.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Neuer PA, Identitätsdokument, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Identitätsnachweis, Lichtbildausweis, Beantragung, PA, Ausweis beantragen, Passbild, Personalausweis, Ausweis, Personaldokument, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019