Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
- Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.
Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Lollar - Fachdienst 1.3 Ordnung, Bürgerservice, Standesamt und Feuerwehr
Adresse
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silvia Blaufelder
Hausanschrift
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
E-Mail: silvia.blaufelder@lollar.info
Frau Judith Bohländer
Hausanschrift
E-Mail: judith.bohlaender@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Franziska Gensterblum
Postanschrift
Holzmühler Weg 76
35457 Lollar
E-Mail: franziska.gensterblum@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-0
Frau Laura Vogl
Frau Kristin von Zengen
Hausanschrift
E-Mail: kristin.vonzengen@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Diana Metzker
Hausanschrift
E-Mail: diana.metzker@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Stadt Lollar - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Diana Metzker
Hausanschrift
E-Mail: diana.metzker@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Silvia Blaufelder
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
E-Mail: silvia.blaufelder@lollar.info
Fax: +49 6406 920-299
Frau Franziska Gensterblum
Frau Kristin von Zengen
Hausanschrift
E-Mail: kristin.vonzengen@lollar.info
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Fax: +49 6406 920-299
Frau Judith Bohländer
Hausanschrift
Fax: +49 6406 920-299
E-Mail: judith.bohlaender@lollar.info
Telefon Festnetz: +49 6406 920-230
Frau Laura Vogl
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- biometrietaugliches Lichtbild
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Einen Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beziehungsweise in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde beziehungsweise das Bürgeramt diesen Grund anerkennt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Auch die Vereinbarung eines Abholtermins können Sie bei vielen Bürgerämtern online, per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Fristen
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022
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