Personalausweis beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn
- Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Vorlage von Personenstandsurkunden
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt - in begründeten Einzelfällen - zur Beantragung die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin:
Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind.“ Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war.
Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit.
Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.
Pass-Statusabfrage
Unter der Pass-Statusabfrage können Sie sehen, ob Ihr Pass fertiggestellt ist.
> zur Pass - Statusabfrage
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises: siehe unten Formular "Pass-Vollmacht"
Vorlage von Personenstandsurkunden
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt - in begründeten Einzelfällen - zur Beantragung die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.
Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin:
Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn "Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe - unzutreffend sind." Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war.
Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit.
Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.
Pass-Statusabfrage
Unter der Pass-Statusabfrage können Sie sehen, ob Ihr Pass fertiggestellt ist.
> zur Pass - Statusabfrage
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises: siehe unten Formular "Pass-Vollmacht"
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Zuständig sind
- Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
- jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
- deutsche Vertretung im Ausland
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung - Termine hier online buchen
Ausnahme ohne Termin: Kartenvorverkauf für Burg-Lichtspiele, Erwerb/Abholung von Mülltüten, Abholung Formulare
Dienstag 08:00 - 12:30 UhrDonnerstag09:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 UhrSamstag (ungerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Gustavsburg (nur mit Termin)
Montag08:00 - 12:30 UhrMittwoch14:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Herr Dennis Kronauer
Herr Sven Landau
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Alice Nachtmann
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06144 925129
Frau Simone Pfaff
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06144 925129
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Sandra Sigmund
Besucheranschrift
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Fax: 06134 557967
Frau Linda Soyka
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Kübra Fakhri
Besucheranschrift
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Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06134 557967
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
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Frau Simone Pfaff
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Frau Linda Soyka
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Frau Kübra Fakhri
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Telefon Festnetz: 06144 20-211
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Fax: 06134 557967
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis,
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde,
- Familienbuch
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)
Kosten
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22,80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 07.04.2025
Stichwörter
Identitätsdokument, PA, Personaldokument, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, Personalausweis, Beantragung, Ausweis, Passbild, Neuer PA, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen