Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Personalausweis beantragen.
    Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

    • er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht zulässt oder verändert worden ist oder
    • Eintragungen -mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift und Größe- unrichtig werden.

    Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde stellen.

    Antragstellungen sind auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. In diesem Fall wird eine höhere Gebühr erhoben.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Vorlage von Personenstandsurkunden

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt - in begründeten Einzelfällen - zur Beantragung die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

     Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin:
    Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind.“ Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. 

    Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. 

    Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.

    Pass-Statusabfrage

    Unter der Pass-Statusabfrage können Sie sehen, ob Ihr Pass fertiggestellt ist.
    > zur Pass - Statusabfrage

    Vollmacht zur Abholung des Personalausweises: siehe unten Formular "Pass-Vollmacht"

    Vorlage von Personenstandsurkunden

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt - in begründeten Einzelfällen - zur Beantragung die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

     Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin:
    Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn "Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe - unzutreffend sind." Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. 

    Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. 

    Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.

    Pass-Statusabfrage

    Unter der Pass-Statusabfrage können Sie sehen, ob Ihr Pass fertiggestellt ist.
    > zur Pass - Statusabfrage

    Vollmacht zur Abholung des Personalausweises: siehe unten Formular "Pass-Vollmacht"

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister beziehungsweise Bürgermeisterin oder Bürgermeister) beziehungsweise dem Bürgeramt Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier

    Ausnahme : Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Donnerstag09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Samstag
    (ungerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)




    Bürgerbüro Gustavsburg


    Montag08:00 - 12:30 Uhr (nur  mit  Termin)Mittwoch14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)Freitag08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)Samstag
    (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Bürgerbüroteam ist von montags bis samstags ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich für Sie da. Termine buchen Sie online direkt hier 

    Ausnahme : Der Kartenvorverkauf für das kommunale Kino, der Erwerb bzw. die Abholung von Mülltüten und die Aushändigung von Formularen sind von der Terminvereinbarung nicht betroffen.

    Bürgerbüro Gustavsburg


    Montag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur  mit  Termin)
    Mittwoch
    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Freitag
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Samstag
    (gerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
    Bürgerbüro Ginsheim


    Dienstag  
    08:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
    Donnerstag
    09:00 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)

    14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
    Samstag
    (ungerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • biometrietaugliches Lichtbild

    Voraussetzungen

    Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • in Deutschland gemeldet sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Einen Personalausweis beantragen Sie bei der Personalausweisbehörde bzw. im Bürgeramt an Ihrem Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können Ihren Personalausweis auch in jeder anderen Personalausweisbehörde beziehungsweise in jedem anderen Bürgeramt beantragen. Sie brauchen dafür aber einen wichtigen Grund. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit die Personalausweisbehörde beziehungsweise das Bürgeramt diesen Grund anerkennt.

    • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
    • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
    • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
    • Auch die Vereinbarung eines Abholtermins können Sie bei vielen Bürgerämtern online, per E-Mail oder telefonisch vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

    Fristen

    Sobald Sie 16 Jahre alt sind, müssen Sie einen Personalausweis besitzen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also einen Reisepass, einen Kinderreisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

    Kosten

    22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

    13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Identitätsdokument, neuer Personalausweis, elektronischer Personalausweis, Ausweis beantragen, Beantragung, Personalausweis, Ausweis, Ausweis ausstellen, Identitätsnachweis, ePA, Neuer PA, Personaldokument, Lichtbildausweis, Personalausweis beantragen, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)