Personalausweis Ausstellung
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    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg

    Vorlage von Personenstandsurkunden

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt - in begründeten Einzelfällen - zur Beantragung die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

     Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin:
    Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn „Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind.“ Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. 

    Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. 

    Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.

    Pass-Statusabfrage

    Unter der Pass-Statusabfrage können Sie sehen, ob Ihr Pass fertiggestellt ist.
    > zur Pass - Statusabfrage

    Vollmacht zur Abholung des Personalausweises: siehe unten Formular "Pass-Vollmacht"

    Vorlage von Personenstandsurkunden

    Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg verlangt - in begründeten Einzelfällen - zur Beantragung die Vorlage von Personenstandsurkunden (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn seit dem 01.11.2012 noch kein entsprechender Nachweis vorgelegen hat und entsprechend archiviert wurde.

     Die Stadt Ginsheim-Gustavsburg weißt dazu auf Folgendes hin:
    Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 PassG  bzw. § 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG ist ein Pass bzw. ein Ausweis ungültig, wenn "Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe - unzutreffend sind." Unzutreffend ist eine Eintragung auch, wenn sie von Anfang an unrichtig war. 

    Die Schreibweise eines Vor- oder Familiennamens ohne Verwendung von diakritischen Zeichen in den Ausweisdokumenten ist eine unzutreffende bzw. unrichtige Eintragung und führt somit zur Ungültigkeit. 

    Kosten für Dokumente, welche seit dem 01.11.2012 ohne Vorlage einer Personenstandsurkunde ausgestellt wurden und trotzdem zur Ungültigkeit führen, trägt der Einwohner erneut. Nähere Informationen erteilen die Mitarbeiter der Bürgerbüros.

    Pass-Statusabfrage

    Unter der Pass-Statusabfrage können Sie sehen, ob Ihr Pass fertiggestellt ist.
    > zur Pass - Statusabfrage

    Vollmacht zur Abholung des Personalausweises: siehe unten Formular "Pass-Vollmacht"

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind

    •  
    • Personalausweisbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
    • jede andere Personalausweisbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
    • deutsche Vertretung im Ausland

    Ansprechpartner

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Ginsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schillerstraße 17

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung  - Termine hier online buchen

    Ausnahme ohne Termin: Kartenvorverkauf für Burg-Lichtspiele, Erwerb/Abholung von Mülltüten, Abholung Formulare

    Bürgerbüro Ginsheim (nur mit Termin)

    Dienstag  08:00 - 12:30 UhrDonnerstag09:00 - 12:30 Uhr
    14:00 - 18:00 UhrSamstag (ungerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr

    Bürgerbüro Gustavsburg (nur mit Termin)

    Montag08:00 - 12:30 UhrMittwoch14:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr


    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    Fax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Jakob-Fischer-Straße 16

    65462 Ginsheim-Gustavsburg

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung  - Termine hier online buchen

    Ausnahme ohne Termin: Kartenvorverkauf für Burg-Lichtspiele, Erwerb/Abholung von Mülltüten, Abholung Formulare

    Bürgerbüro Gustavsburg (nur mit Termin)

    Montag08:00 - 12:30 UhrMittwoch14:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr
    Bürgerbüro Ginsheim

    (nur mit Termin)
    Dienstag
    08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    09:00 - 12:30 Uhr

    14:00 - 18:00 Uhr
    Samstag (ungerade Kalenderwochen)
    09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 20211

    Fax: 06144 20408

    E-Mail: buergerbuero@gigu.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    Für antragstellende Personen unter 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 22,80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für den vorläufigen Personalausweis. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 10,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 13,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag zur Gebühr für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 30,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 07.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 14.04.2025

    Stichwörter

    Identitätsdokument, PA, Personaldokument, Identitätsnachweis, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, Personalausweis, Beantragung, Ausweis, Passbild, Neuer PA, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, Personalausweis beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019