Personalausweis - Adresse ändern
Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Beschreibung
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Online-Dienst
Online-Dienst: Elektronische Wohnsitzanmeldung
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020
Stichwörter
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