Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM)

    Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer ELStAM ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

    Beschreibung

    Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde die Lohnsteuerkarte in Papier durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die ELStAM ihrer Arbeitnehmer elektronisch abzurufen und dem Lohnsteuerabzug zu Grunde zu legen.

    Seit dem 1. Januar 2020 gilt dies grundsätzlich auch für Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer). Auch in diesen Fällen werden die ELStAM anhand der Identifikationsnummer zugeordnet. Betroffene Arbeitnehmer können sie mit dem Formular „Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt“ beim Betriebsstättenfinanzamt ihres Arbeitgebers anfordern.

    Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt allerdings noch nicht für Arbeitnehmer, bei denen ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt oder der Arbeitslohn nach den Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei gestellt werden soll. In diesen Fällen wird der Lohnsteuerabzug weiterhin auf der Grundlage einer Papierbescheinigung des Betriebsstättenfinanzamts vorgenommen.

    Um die Lohnsteuer richtig berechnen zu können, benötigt der Arbeitgeber die aktuellen ELStAM (u.a. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Freibetrag). Änderungen der ELStAM sollten Arbeitnehmer daher zeitnah ihrem Wohnsitz-Finanzamt mitteilen. Die aktualisierten Daten werden dem Arbeitgeber zu Beginn des folgenden Monats elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Die für Sie gespeicherten ELStAM können Sie nach einer einmaligen kostenfreien Registrierung online abrufen.

    Für Änderungen der Meldedaten (z. B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Kirchenein- oder austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig. In diesen Fällen ist kein zusätzlicher Antrag bei Ihrem Wohnsitz-Finanzamt erforderlich, da eine automatische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt.

    Im Lohnsteuerermäßigungsverfahren werden auf Antrag des Arbeitnehmers steuermindernde Aufwendungen (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) als Freibetrag gespeichert. Hierdurch reduziert sich die vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer. Der Freibetrag wird längstens für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren berücksichtigt. Der Arbeitnehmer ist in diesen Fällen grundsätzlich verpflichtet, bis zum 31. Juli des Folgejahres eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Steuerlich beratene Arbeitnehmer müssen ihre Steuererklärungen erst bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres abgeben.

    „Die für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich am 28. Februar 2021 ablaufende Frist für die Abgabe der Steuererklärungen für beratene Steuerpflichtige wurde gesetzlich um 6 Monate verlängert (bei beratenen Land- und Forstwirten mit abweichenden Wirtschaftsjahr wurde die grundsätzlich am 31. Juli 2021 ablaufende Abgabefrist um 5 Monate verlängert). Steuererklärungen für 2019 können daher in beratenen Fällen fristgerecht bis zum 31. August 2021 (bei beratenen Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 31. Dezember 2021) abgegeben werden.

    Für den Veranlagungszeitraum 2020 wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen generell für alle beratenen und nicht beratenen Steuerpflichtige um drei Monate verlängert. Steuerpflichtige, die ihre Erklärungen selbst erstellen, können ihre Steuererklärungen daher fristwahrend bis zum 31. Oktober 2021 (bei Land- und Forstwirten bis zum Ablauf des zehnten Monats, der auf den Schluss des im Kalenderjahr 2020 begonnenen Wirtschaftsjahrs folgt) abgeben. Beratene Steuerpflichtige können die Erklärungen fristgerecht bis zum 31. Mai 2022  (bei beratenen Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr bis zum 31. Oktober 2022) abgeben.

    Diese verlängerten Erklärungsfristen gelten nicht für Steuererklärungen, die auf Grund einer gesonderten Anordnung („Vorabanforderung“) bereits zu einem früheren Termin abzugeben sind.“

    Online-Dienste

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    ELSTER

    ID: L100001_365999155

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2020 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 04.11.2021 (von: Römer, Jessica)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Finanzamtssuche

    ID: L100001_365999154

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2020 (von: Schnellbacher, Alexandra)

    Technisch geändert am 22.03.2022 (von: Hehl, Veronika)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Steuern steht Ihnen die Servicehotline des Landes Hessen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 522 533 5 (Montag bis Freitag jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Servicehotline keine steuerliche Beratung leisten darf. Des Weiteren ist es nicht möglich, auf konkrete Einzelfälle einzugehen. Bei Fragen zu Themen rund um Ihre persönliche Steuererklärung (z. B. Rückfragen zum Steuerbescheid) wenden Sie sich daher bitte an das für Sie zuständige Finanzamt. Dieses können Sie nachstehend ermitteln.

    Bei Änderung der Meldedaten wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ebersburg

    Aktuelles

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, an der Grenze der Bundesländer Hessen und Bayern, nahe Thüringen. Die Herren von Ebersberg herrschten zu früheren Zeiten von ihrer Burgveste aus im Fuldaer Land. Heute beherrscht die Ruine Ebersburg die Gemeinde aus zweierlei Sicht. Zum einen überragen die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg das gesamte Gemeindegebiet. Zum anderen ist die Ebersburg Wahrzeichen und Namensgeberin für die im Zuge der Gebietsreform in 1972 entstandenen Gemeinde und vereint damit die fünf ehemals selbständigen Ortsteile Ebersberg, Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers.

    Beschreibung

    Ebersburg stellt sich vor

    Die Gemeinde Ebersburg liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 3

    36157 Ebersburg

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag  08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr 

    Hinweis:

    Um einen reibungslosen Ablauf und bestmöglichen Service für Sie sicherzustellen, ist es erforderlich, Termine für alle Anliegen in den verschiedenen Abteilungen des Hauses zu vereinbaren. 

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Die Gemeinde Ebersburg

    liegt mitten in Deutschland, im Landkreis Fulda. Im Biosphärenreservat der Hessischen Rhön gelegen grenzt sie an das Bundesland Bayern und ist nicht weit entfernt von Thüringen.

    Ebersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Fulda. Die vier Dörfer Ried, Schmalnau, Thalau und Weyhers sowie die Streusiedlung Ebersberg bilden die fünf Ortsteile der Gemeinde Ebersburg, die im Zuge der Gebietsreform im Jahr 1972 zu einer Gemeinde vereint und nach der gleichnamigen Ruine Ebersburg benannt wurde. Die beiden weithin sichtbaren Burgtürme auf dem 689 m hohen Ebersberg überragen das gesamte Gemeindegebiet.

    In den Orten der Gemeinde spürt man neben einer ständigen Weiterentwicklung auch noch die Geschichte längst vergangener Zeiten. Die fünf Ortsteile haben ihre eigene Individualität behalten, tragen im dörflichen Leben ihre Traditionen weiter und nutzen diese als Fundament für neue Wege in die Zukunft.

    Heute zählt Ebersburg ca. 4.650 Einwohner und gehört damit zu den kleineren Kommunen im Landkreis Fulda. Am Rande des Biosphärenreservates gelegen, umfasst die Gemeinde eine Fläche von 3.707 ha und hat mit einer Bevölkerungsdichte von 125 Einwohnern/qkm eine eher ländliche Prägung.

    Ebersburg bietet eine moderne Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Banken, Ärzte, Apotheke, Kindergärten, Grundschulen, Büchereien sowie ein Seniorenzentrum stehen zur Verfügung. Zur Freizeitgestaltung gibt es eine Vielzahl von engagierten Vereinen, die mit ihrem sportlichen, musikalischen und kulturellen Angebot das Leben in der Gemeinde bereichern. Unterstützt durch die Bürgerhäuser in allen Ortsteilen sowie Sport- und Mehrzweckhallen und Freizeitanlagen ist damit ein guter Grundstein für eine aktive Gemeinde gelegt. Mit einem gemeindeübergreifenden Generationenverein ist ein wichtiger Grundstein für das Gelingen des demografischen Wandels mit all seinen Veränderungen betreffend Alter und Struktur der Bevölkerung vorhanden.

    Autobahnanschlüsse in nächster Nähe, gute Straßenanbindung und der Bahnanschluss nach Fulda ermöglichen kurze Wege zum überregionalen Verkehrsnetz. Das soziale und kulturelle Angebot sowie die günstigen Verkehrsanbindungen bieten Gewerbetreibenden optimale Standortbedingungen. Aus diesem Grunde erweitert die Gemeinde ihre Gewerbefläche im Bereich der B 279 bei Thalau.
    Derzeit verfügt die Gemeinde über eine ausgeglichene Wirtschaftsstruktur, die von Handel, Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbetrieben getragen ist. In insgesamt 101 gewerblichen Betrieben werden insgesamt ca. 1.200 Arbeitsplätze angeboten.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für Änderungen der Meldedaten

    • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
    • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes, Bescheinigung des Standesamts über Kirchenein- bzw. -austritt) im Original

    Für Änderungen der ELStAM

    Die hierfür notwendigen Vordrucke können heruntergeladen werden. Unter anderem stehen folgende Vordrucke zur Verfügung:

    • „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ nebst Anlagen
    • „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern“

    Rechtsgrundlage(n)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Finanzen am 29.07.2021

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Freibeträge, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Steuer, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Lohnsteueranmeldung, ELSTER, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Finanzamt, Lohnsteuerklassen, Einkommensteuerveranlagung, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerklasse, Einkommensteuererklärung, ELStAM

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)