Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Kassel: Lebensmittelbelehrung online

    Hinweise für Kassel: Lebensmittelbelehrung

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    Auch Aushilfstätigkeiten, geringfügig Beschäftigte, Minijobs, Auszubildende, Praktikanten oder ehrenamtliche Tätigkeiten lösen die Belehrungspflicht aus.

    Ohne eine gültige Belehrungsbescheinigung ist das Arbeiten mit Lebensmitteln nicht gestattet.

    Informationen, u.a. zur Gültigkeit, Folgebelehrung und weitere häufig gestellte Fragen und Antworten, finden Sie in nachfolgendem Link:

    FAQ

    Verfahrensablauf

    Wir bieten Ihnen Termine in Kassel, Hofgeismar und Wolfhagen an. Die verbindliche Anmeldung zur Belehrung erfolgt telefonisch (siehe Rubrik  "Wen können Sie anrufen?") oder Online über nachfolgenden Link:

    Onlineanmeldung Terminland

    Bitte planen Sie bei der Terminauswahl ausreichend Zeit ein.

    Besonderheiten:

    Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache, nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung!

    Bearbeitungsdauer

    Die Aushändigung der Bescheinigung erfolgt in der Regel am Tag der Belehrung.

    Online-Dienst

    Termin für die Online-Belehrung vereinbaren

    ID: L100001_395876881

    Beschreibung

    Die Lebensmittelbelehrung erfolgt über eine Videokonferenz mit Cisco Webex Meetings. Für eine Videokonferenz brauchen Sie einen Computer oder ein Smartphone, eine Webcam, ein Headset (Lautsprecher/Microfon) mit guter Bild- und Audioqualität sowie eine stabile Internetverbindung.

    • Planen Sie für die Belehrung und die abschließende Befragung etwa 60 Minuten ein.
    • Buchen Sie einen Termin für die Online-Belehrung und melden sich dann innerhalb von 24 Stunden über das Antragsportal an.
    • Fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder scannen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig und laden sie im Antragsportal hoch.
    • Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten.

    Nach Eingang des vollständigen elektronischen Antrags zur Teilnahme an der Lebensmittelbelehrung erfolgt die Prüfung Ihrer Unterlagen.

    • Danach bekommen Sie eine E-Mail mit dem reservierten Termin, den darin befindlichen Bestätigungslink müssen Sie anklicken

    Die Zahlung muss innerhalb 24 Stunden per paypal, Mastercard oder Visacard erfolgen, ansonsten verfällt die Reservierung
    Nach erfolgreicher Überprüfung der Unterlagen und Zahlung erhalten Sie dann eine weitere E-Mail mit den Zugangsdaten zum Webex-Meeting.

    • Einen Tag vor dem Termin erhalten Sie den Teilnehmerlink mit den Zugangsdaten
    • 10 Minuten vor Ihrem ausgewählten Belehrungstermin können Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten zum Webex-Meeting einwählen.
    • Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich aufmerksam das Merkblatt durch.
    • Im Anschluss beantworten Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.

    Die Belehrung und die abschließende Befragung finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache, nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung unter der Behördennummer (0561) 115!

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Für Calden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Pass)
    • Ausländische Personen, die nicht in Kassel wohnhaft sind, Pass mit Meldebescheinigung
    • Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigen (siehe "Welche Formulare werden benötigt?")
    • Für Betriebspraktikum oder Schülerpraktikum ist ein Praktikumsnachweis erforderlich
    • Bei einer Folgebelehrung zusätzlich die Bescheinigung der Erstbelehrung
    • Für Ehrenamt/Vereine: Nachweis von Institution/Verein

    Besonderheit für Hofgeismar und Wolfhagen:

    • Personen, die nicht im Besitz eines deutschen Personalausweises sind, müssen immer eine Meldebescheinigung zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument vorlegen.

    Im Einzelfall können weitere Dokumente erforderlich sein.

    Formulare

    Viele Gesundheitsämter bieten diese Belehrung zumindest in Teilen online an.

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Belehrung müssen Sie einen Termin bei Ihrem Gesundheitsamt vereinbaren. Nach der Belehrung müssen Sie schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Danach erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme.

    Wenn der Verdacht besteht, dass Sie die Bescheinigung nicht erhalten können, beispielsweise bei einer Krankheit, die durch Lebensmittel übertragen werden kann, erhalten Sie die Bescheinigung erst, wenn ein Arzt oder eine Ärztin den Krankheitsverdacht aufgrund einer Untersuchung ausgeschlossen hat.

    Fristen

    Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie dürfen Sie erst dann aufnehmen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

    Bitte bedenken Sie, dass in Abhängigkeit der Situation (wie z.B. einer Pandemie, Urlaubszeiten oder Zeiten mit erhöhtem Arbeits- und Krankheitsaufkommen, wie z.B. Grippewellen) Termine erst nach Wartezeit vom Gesundheitsamt vergeben werden können.
     

    Kosten

    Für die Erstbelehrung: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR

    Für die Folgebelehrung: Verwaltungsgebühr 20.00 EUR

    Für die Ausstellung eines Duplikats: Abgabe 12.00 EUR

    Ggf. reduzierte Gebühr für verpflichtende, unentgeltliche Schulpraktika und ehrenamtliche Tätigkeiten: Verwaltungsgebühr 10.00 EUR

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    Erstbelehrung:

    28 €

    Belehrung im Rahmen eines Schulpraktikums:

    10 €

    Folgebelehrung:

    20 €

    Zweitschrift:

    12 €

    Ehrenamt/Vereine:

    10 €

    Die jeweiligen Gebühren sind am Termin in bar oder per Girocard zu begleichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Hinweise für Kassel: Belehrung von Lebensmittelpersonen - Lebensmittelbescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Abt. Gesundheit, Ref. Infektionsschutz und medizinische Gefahrenabwehr am 15.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsamt, Belehrung, Gesundheitsbelehrung, Lebensmittel, Infektionsschutz, Gesundheit, Infektionsschutzbelehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Nachweis, Infektion, Gesundheitszeugnis, Schulung, Tätigkeit, Lebensmittelhygiene, IfSG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de