Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Online-Dienst
Informationen zur Online-Belehrung
Beschreibung
Die Lebensmittelbelehrung erfolgt über eine Videokonferenz mit Cisco Webex Meetings. Für eine Videokonferenz brauchen Sie einen Computer oder ein Smartphone, eine Webcam, ein Headset (Lautsprecher/Microfon) mit guter Bild- und Audioqualität sowie eine stabile Internetverbindung.
- Planen Sie für die Belehrung und die abschließende Befragung etwa 60 Minuten ein.
- Buchen Sie einen Termin für die Online‐Belehrung und melden sich dann innerhalb von 24 Stunden über das Antragsportal an.
- Fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder scannen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig und laden sie im Antragsportal hoch.
- Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten.
Nach Eingang des vollständigen elektronischen Antrags zur Teilnahme an der Lebensmittelbelehrung erfolgt die Prüfung Ihrer Unterlagen.
- Danach bekommen Sie eine E-Mail mit dem reservierten Termin, den darin befindlichen Bestätigungslink müssen Sie anklicken
Die Zahlung muss innerhalb 24 Stunden per paypal, Mastercard oder Visacard erfolgen, ansonsten verfällt die Reservierung
Nach erfolgreicher Überprüfung der Unterlagen und Zahlung erhalten Sie dann eine weitere E‐Mail mit den Zugangsdaten zum Webex‐Meeting.
- Einen Tag vor dem Termin erhalten Sie den Teilnehmerlink mit den Zugangsdaten
- 10 Minuten vor Ihrem ausgewählten Belehrungstermin können Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten zum Webex‐Meeting einwählen.
- Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich aufmerksam das Merkblatt durch.
- Im Anschluss beantworten Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.
Die Belehrung und die abschließende Befragung finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache, nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung unter der Behördennummer (0561) 115!
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Hygienische Dienste
Beschreibung
Die Sicherstellung hygienischer Verhältnisse in den verschiedensten Lebensbereichen zählt zu den traditionellen und ureigensten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Im Gesundheitsamt Region Kassel sind hierfür die hygienischen Dienste zuständig.
Die hygienischen Dienste bieten vielfältige Beratungsleistungen an und führen zahlreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben durch. Wenn Sie ein hygienisches Problem haben, sind die hygienischen Dienste Ihr Ansprechpartner. Ob eine Wohnung verschimmelt oder vermüllt ist, Insekten oder Nagetiere auftauchen, wo sie nicht hingehören, wir sind zuständig. Trinkwasser sollte klar und geruchfrei sein. Wenn es eigenartig riecht oder verfärbt ist, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen helfen.
Aber auch wenn Sie sich über Schutzimpfungen für In- und Ausland, Malariavorbeugung für Tropenreisen oder Informationen über Infektionskrankheiten einschließlich sexuell übertragbarer Krankheiten und Aids interessieren, sind wir für Sie da.
Eine ganze Reihe von Aufgaben nehmen wir wahr, ohne dass Sie im Normalfall etwas davon merken. So überwachen wir Arzt- und Zahnarztpraxen, Altenheime, Krankenhäuser sowie ambulante Pflegedienste und beraten diese in hygienischen Fragen. Wir haben aber auch ein Auge auf die Hygiene in Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen und überwachen die Wasserversorger und die Bäderbetriebe, damit Trinkwasser unser bestgehütetes und sicherstes Lebensmittel bleibt und Sie im Sommer unbesorgt in unseren Schwimmbädern und Badegewässern planschen oder schwimmen gehen können.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kassel.de
Stichwörter
Corona, Coronavirus, Infektionskrankheiten, Gesundheitliche Beratung, Impfsprechstunde,, Heilpraktiker, Lebensmittelbelehrung, Wohnungshygiene, Überwachung
Gesundheitsamt, Standort Kassel
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Öffnungszeiten
Unsere Termintage entnehmen Sie bitte dem Terminkalender.
Gesundheitsamt Region Kassel - Standort Hofgeismar
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Gesundheitsamt Region Kassel - Standort Wolfhagen
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Öffnungszeiten
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Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Abt. Gesundheit, Ref. Infektionsschutz und medizinische Gefahrenabwehr am 15.08.2024
Stichwörter
Lebensmittel, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitszeugnis, Belehrung, Gesundheitsbelehrung, Nachweis, Infektion, Schulung, Gesundheitsamt, Gesundheit, Infektionsschutzbelehrung, IfSG, Tätigkeit, Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene