Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz; Bescheinigung

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Online-Dienst

    Informationen zur Online-Belehrung

    ID: L100001_385147017

    Beschreibung

    Die Lebensmittelbelehrung erfolgt über eine Videokonferenz mit Cisco Webex Meetings. Für eine Videokonferenz brauchen Sie einen Computer oder ein Smartphone, eine Webcam, ein Headset (Lautsprecher/Microfon) mit guter Bild- und Audioqualität sowie eine stabile Internetverbindung.

    • Planen Sie für die Belehrung und die abschließende Befragung etwa 60 Minuten ein.
    • Buchen Sie einen Termin für die Online‐Belehrung und melden sich dann innerhalb von 24 Stunden über das Antragsportal an.
    • Fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder scannen Sie die erforderlichen Unterlagen vollständig und laden sie im Antragsportal hoch.
    • Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten.

    Nach Eingang des vollständigen elektronischen Antrags zur Teilnahme an der Lebensmittelbelehrung erfolgt die Prüfung Ihrer Unterlagen.

    • Danach bekommen Sie eine E-Mail mit dem reservierten Termin, den darin befindlichen Bestätigungslink müssen Sie anklicken

    Die Zahlung muss innerhalb 24 Stunden per paypal, Mastercard oder Visacard erfolgen, ansonsten verfällt die Reservierung
    Nach erfolgreicher Überprüfung der Unterlagen und Zahlung erhalten Sie dann eine weitere E‐Mail mit den Zugangsdaten zum Webex‐Meeting.

    • Einen Tag vor dem Termin erhalten Sie den Teilnehmerlink mit den Zugangsdaten
    • 10 Minuten vor Ihrem ausgewählten Belehrungstermin können Sie sich mit den erhaltenen Zugangsdaten zum Webex‐Meeting einwählen.
    • Sie schauen sich den Belehrungsfilm an und lesen sich aufmerksam das Merkblatt durch.
    • Im Anschluss beantworten Sie einen Test mit fünf Fragen. Der Test kann wiederholt werden.

    Die Belehrung und die abschließende Befragung finden ausschließlich in deutscher Sprache statt. Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache, nutzen Sie bitte die telefonische Anmeldung unter der Behördennummer (0561) 115!

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2023 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Hygienische Dienste

    Beschreibung

    Die Sicherstellung hygienischer Verhältnisse in den verschiedensten Lebensbereichen zählt zu den traditionellen und ureigensten Aufgaben des Gesundheitsamtes. Im Gesundheitsamt Region Kassel sind hierfür die hygienischen Dienste zuständig.

    Die hygienischen Dienste bieten vielfältige Beratungsleistungen an und führen zahlreiche Kontroll- und Überwachungsaufgaben durch. Wenn Sie ein hygienisches Problem haben, sind die hygienischen Dienste Ihr Ansprechpartner. Ob eine Wohnung verschimmelt oder vermüllt ist, Insekten oder Nagetiere auftauchen, wo sie nicht hingehören, wir sind zuständig. Trinkwasser sollte klar und geruchfrei sein. Wenn es eigenartig riecht oder verfärbt ist, wenden Sie sich an uns, wir können Ihnen helfen.

    Aber auch wenn Sie sich über Schutzimpfungen für In- und Ausland, Malariavorbeugung für Tropenreisen oder Informationen über Infektionskrankheiten einschließlich sexuell übertragbarer Krankheiten und Aids interessieren, sind wir für Sie da.

    Eine ganze Reihe von Aufgaben nehmen wir wahr, ohne dass Sie im Normalfall etwas davon merken. So überwachen wir Arzt- und Zahnarztpraxen, Altenheime, Krankenhäuser sowie ambulante Pflegedienste und beraten diese in hygienischen Fragen. Wir haben aber auch ein Auge auf die Hygiene in Schulen, Kindergärten und Gemeinschaftseinrichtungen und überwachen die Wasserversorger und die Bäderbetriebe, damit Trinkwasser unser bestgehütetes und sicherstes Lebensmittel bleibt und Sie im Sommer unbesorgt in unseren Schwimmbädern und Badegewässern planschen oder schwimmen gehen können.

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 24

    34117 Kassel

    (Alte Hauptpost)

    Kontakt

    Stichwörter

    Corona, Coronavirus, Infektionskrankheiten, Gesundheitliche Beratung, Impfsprechstunde,, Heilpraktiker, Lebensmittelbelehrung, Wohnungshygiene, Überwachung

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gesundheitsamt, Standort Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmshöher Allee 19-21

    34117 Kassel

    Öffnungszeiten

    Unsere Termintage entnehmen Sie bitte dem Terminkalender.

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gesundheitsamt Region Kassel - Standort Hofgeismar

    Adresse

    Hausanschrift

    Garnisonstraße 6

    34369 Hofgeismar

    Öffnungszeiten

    Unsere Termintage entnehmen Sie bitte dem Terminkalender.

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gesundheitsamt Region Kassel - Standort Wolfhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 1

    34466 Wolfhagen

    Öffnungszeiten

    Unsere Termintage entnehmen Sie bitte dem Terminkalender.

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Abt. Gesundheit, Ref. Infektionsschutz und medizinische Gefahrenabwehr am 15.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 25.09.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Lebensmittel, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitszeugnis, Belehrung, Gesundheitsbelehrung, Nachweis, Infektion, Schulung, Gesundheitsamt, Gesundheit, Infektionsschutzbelehrung, IfSG, Tätigkeit, Infektionsschutz, Lebensmittelhygiene

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)