Gewerbe Abmeldung

    Gewerbeabmeldung

    Beschreibung

    Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.5 - BürgerService

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 16 Uhr
    Dienstag: 8 - 16 Uhr
    Mittwoch: 8 - 12 Uhr
    Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr
    Freitag: 8 - 12 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbe-Abmeldung (Formular  GewA 3 )
    • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde

    Hinweise für Nidda: Gewerbeabmeldung

    • Gewerbe-Abmeldung (Formular  GewA 3 )
    • Personalausweis / Reisepass

    Die vollständig ausgefüllte Gewerbeanzeige muss mit einem Legitimationsnachweis (z.B. unterschriebene Ausweiskopie) eingereicht werden.

    Formulare

    Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
    Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

    Kosten

    Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nidda: Gewerbeabmeldung

    Zahlungen können ausschließlich bargeldlos erfolgen. Eine Zahlung mit Bargeld ist nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Anmeldung, Abmeldung, Gewerbe, Gewerbeabmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English