Gewerbe anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Hinweise für Marburg: Gewerbe anmelden
Allgemeine Informationen
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Dies ist der Fall bei
- Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle,
- Übernahme eines bestehenden Betriebes (Erbfolge, Kauf oder Pacht),
- Übergang nach dem Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung),
- Wechsel der Rechtsform,
- Wiedereröffnung nach Verlegung aus einem anderen Meldebezirk.
Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
- Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind die in § 6 Absatz 1 Satz 1 GewO genannten Tätigkeiten.
Ausgenommen sind unter anderem:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe (u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten)
- Erziehung von Kindern gegen Entgelt
- Unterrichtswesen
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, der zuständigen Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für sie gelten zusätzliche Anforderungen.
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Gewerbeamt bzw. die Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Hinweise für Marburg: Gewerbe anmelden
Zuständige Stelle:
Die Gewerbeanmeldung ist bei dem Gewerbeamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anzuzeigen, in der sich Ihre Betriebsstätte befindet.
Hinsichtlich allgemeiner Fragen zu den angestrebten Tätigkeiten, Existenz-/Firmengründung o.Ä. können Sie sich an die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern, Landkreise sowie Stadt-/ Gemeindeverwaltungen wenden.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung)
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Handelsregisterauszug,
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
Hinweise für Marburg: Gewerbe anmelden
- Ggf. ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Nachweis der Identität (Personalausweis, Aufenthaltstitel oder Reisepass mit Meldebescheinigung)
- bei elektronischer Gewerbeanmeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
- notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
- Ggf. Vollmacht inklusive Identitätsnachweise
Bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Tätigkeiten sind weitere Unterlagen, wie z.B. Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, vorzulegen.
Formulare
Hinweise für Marburg: Gewerbe anmelden
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja (siehe oben)
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Marburg: Gewerbe anmelden
Gemäß § 15 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) bescheinigt die Behörde innerhalb dreier Tage den Empfang der Anzeige.
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Hinweise für Marburg: Gewerbe anmelden
Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Wenn Sie die Anmeldung persönlich vornehmen möchten, können Sie zu den unten aufgeführten Sprechzeiten vorsprechen. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis / Aufenthaltstitel / Reisepass mit Meldebescheinigung mit.
Für eine schriftliche Anmeldung, müssen Sie den Formulardruck „GewA 1 – Gewerbeanmeldung“ ausfüllen und unterschreiben. Das Formular kann per E-Mail angefragt werden oder vor Ort im Gewerbeamt abgeholt werden.
Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Wenn Sie zur Anmeldung Ihres Gewerbes persönlich vorsprechen, wird Ihnen der Gewerbeschein über die Anmeldung direkt ausgestellt. Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung wird Ihr Antrag innerhalb von 3 Tagen bearbeitet. Die Bescheinigung erhalten Sie anschließend auf postalischem Wege.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.
Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Fristen
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Bearbeitungsdauer
- Bei persönlicher Vorsprache: sofort
- Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern das Gewerbeanmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Kosten
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Gewerbeanzeige.: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Hessen: Gewerbe anmelden
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Gewerbeanzeige.: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Dokumente
Eingehend
GewA 1 Gewerbe-Anmeldung
Dokumenttyp: Antrag
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Vereinsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Fotokopie des Gesellschaftsvertrages mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Übersetzung Handelsregisterauszug
Dokumenttyp: Nachweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis Eintragung bei der Handwerkskammer
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Ausgehend
Gewerbeanmeldebestätigung
Dokumenttyp: Bescheid
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Gewerbe anmelden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 19.09.2025
Stichwörter
Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Gewerbeschein, Unternehmensanmeldung, Anmeldung eines Gewerbes, Kleingewerbeanmeldung, Gewerbe, Produktionsstätte, Unternehmensbeginn, Geschäft