Gewerbe anmelden
Wenn Sie ein Gewerbe beginnen, müssen Sie dieses bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anmeldung muss gleichzeitig mit dem Beginn des Gewerbes erfolgen.
Beschreibung
Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb beginnen. Mit stehendem Gewerbebetrieb ist ein Gewerbe mit einer festen Betriebsstätte gemeint, von oder in der das Gewerbe ausgeübt wird. Dies ist der Fall, wenn Sie:
- einen Betrieb neu errichten,
- eine Zweigniederlassung neu errichten,
- eine unselbstständige Zweigstelle neu errichten,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen, zum Beispiel durch Kauf oder Pacht,
- ein Einzelunternehmen in eine andere Rechtsform umwandeln,
- einen Betrieb aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde verlegen (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe des Betriebs bei der anderen Behörde als Neuerrichtung).
Sie müssen Ihr Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs anmelden. Die Anmeldepflicht besteht nur, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
Ausgenommen von einer Gewerbeanmeldung sind:
- Urproduktion (Viehzucht, Ackerbau, Jagdwesen, Forstwesen und Fischerei)
- Freie Berufe
- Verwaltung eigenen Vermögens
Informieren Sie sich frühzeitig darüber, welche persönlichen, finanziellen und fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.
Der Zweck der Anmeldung eines Gewerbes ist, den zuständigen Behörden die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen zu ermöglichen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Gewerbeamt bzw. die Stadt oder Gemeindeverwaltung am Ort des Betriebssitzes.
Ansprechpartner
Gemeinde Ronneburg
Adresse
Hausanschrift
Schulstraße 9
63549 Ronneburg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr - 18:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06184 9276-0
Fax: 06184 9276-20
Kontaktperson
Frau Babette Matzner
Frau Silke Wilde
E-Mail: jugendpflege@ronneburg.eu
Frau Anastasia Baumbach
E-Mail: anastasia.baumbach@ronneburg.eu
Telefon Festnetz: 06184 927623
Frau Karin Jung
E-Mail: karin.jung@ronneburg.eu
Telefon Festnetz: 06184 9276-12
Telefon Festnetz: 06184 927619
Fax: 06184 927620
Frau Katharina Meister
E-Mail: katharina.kunz@ronneburg.eu
Telefon Festnetz: 06184 9276-25
Frau Sabrina Andre
E-Mail: sabrina.andre@ronneburg.eu
Telefon Festnetz: 06184 927621
Internet
Voraussetzungen
Sie wollen ein Gewerbe betreiben.
Gewerbetreibende sind
- natürliche Personen oder
- juristische Personen, zum Beispiel Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaft (eG) oder eingetragener Verein (e.V.), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG)
Anzeigepflichtig sind:
- bei Einzelgewerben die oder der Einzelgewerbetreibende,
- bei Personengesellschaften (zum Beispiel. OHG, GbR) die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen und Gesellschafter
- bei Kommanditgesellschaft (KG) jede oder jeder persönlich haftende Gesellschafterin und Gesellschafter, die Kommanditistinnen und Kommanditisten einer KG nur dann, wenn sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen
- bei Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH, AG) der bzw. die gesetzliche(n) Vertreter.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, online, per Post oder Fax anmelden.
- Wenn die Anmeldung persönlich oder schriftlich erfolgt, müssen Sie das Formular "Gewerbe-Anmeldung" – (GewA 1) ausfüllen und persönlich unterschreiben.
- Die zuständige Stelle bescheinigt den Empfang der Gewerbeanmeldung, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt wurde
- Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen, wie u. a. das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und gegebenenfalls das Registergericht weiter.
- Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Sie haben einen Rechtsanspruch auf elektronische Abwicklung.
Kosten
Die konkrete Höhe bemisst sich in der Regel nach dem zeitlichen Verwaltungsaufwand.
Für die Gewerbeanzeige.: Gebühr 28,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Für das Ausstellen einer Empfangsbestätigung gemäß Ziffer 2132: Gebühr 8,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 18.09.2025
Stichwörter
Gewerbetreibender, Laden, Unternehmen, Produktionsstätte, Geschäft, Unternehmensanmeldung, Kleingewerbeanmeldung, Betriebsstätte, Unternehmensbeginn, Anmeldung eines Gewerbes, Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle, Anmeldung einer Zweigniederlassung, Anzeige eines Gewerbes, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerbeanzeige, Gewerbeschein