Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei uns: Online-Terminreservierung oder Telefonnummer:  06062 70-315 oder E-Mail: zulassungsbehoerde@odenwaldkreis.de  

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    Online-Dienst

    Online-Zulassung (Kfz)

    ID: L100001_402733057

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2024 (von: Webservice, Kreisverwaltung Odenwaldkreis)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Webservice, Kreisverwaltung Odenwaldkreis)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises, Ihre kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Odenwaldkreis - Verkehrswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Michelstädter Str. 12

    Postfach

    64711 Erbach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
      • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis (nicht zwingend notwendig, jedoch sinnvoll, wenn sich das Kennzeichen ändert)
    • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
    • Amtliche Kennzeichen, sofern vorhanden  
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • SEPA Lastschriftmandat
    • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst): Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG): die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers
    • speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
    • speziell bei Vereinen: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis (nicht zwingend notwendig, jedoch sinnvoll, wenn sich das Kennzeichen ändert)
    • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
    • Amtliche Kennzeichen, sofern vorhanden  
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
    • SEPA Lastschriftmandat
    • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

    Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:

    • bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst): Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
    • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
    • bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG): die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers
    • speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
    • speziell bei Vereinen: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Hinweise für Odenwaldkreis: Spezielle Hinweise für Kreis Odenwaldkreis

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal: Verwaltungsgebühr 12.8 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 30.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 18.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Nickl, Anne)

    Stichwörter

    Saisonfahrzeug, Fahrzeug erneut zulassen, Kfz, Motorrad wieder anmelden, Motorrad wieder zulassen, Anhänger wieder anmelden, Kfz wieder zulassen, Pkw, Auto wieder zulassen, Saison-Zulassung, Straßenzulassung, Fahrzeug wieder anmelden, Fahrzeug, Auto wieder anmelden, Pkw wieder zulassen, Anhänger wieder zulassen, Kfz-Zulassung, Wiederanmeldung, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)