• Brechen (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
Projektförderung für Vorhaben in der Antidiskriminierungsarbeit, der Vielfaltsgestaltung sowie zur Förderung der Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt Bewilligung

Zuwendung für Projekte zur Förderung der Akzeptanz sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten beantragen

Möchten Sie eine Förderung von Projekten beantragen, die darauf abzielen, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken? Dann können Sie sich hier über die weitere Vorgehensweise informieren.

Beschreibung

Der Hessische Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt zielt darauf ab, dass alle Menschen in Hessen ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität offen und ohne Furcht vor Diskriminierung leben können. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung demokratischer Rechte, zur freien Entfaltung der Persönlichkeit und zur Wertschätzung gesellschaftlicher Vielfalt.

Die Ausschreibung „APAV Mini“ richtet sich insbesondere an kleinere Organisationen mit keinen oder geringen Erfahrungen in der Antragstellung und Abwicklung von Projekten (z.B. mit Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union). Gesucht werden deshalb vorrangig kreative und innovative Projektvorschläge mit regional begrenzter Reichweite. Die Projektziele umfassen die Stärkung der Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen.

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte, Gemeindeverbände, Gemeinden, Vereine, Institute, Universitäten und Hochschulen sowie freie und andere rechtsfähige Trägerinnen und Träger, die an einer Zusammenarbeit mit oder in Community-basierten Strukturen und Angeboten interessiert sind.

Weitere Informationen finden Sie in den geltenden Fach- und Fördergrundsätzen und auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Online-Dienst

Hessischer Aktionsplan Akzeptanz und Vielfalt Mini

ID: L100001_401330123

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 18.03.2024

Technisch geändert am 18.03.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat II 25

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

Adresse

Hausanschrift

Luisenplatz 2

64283 Darmstadt

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
    Linien:
    • Straßenbahn: Linie 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 (Stand Januar 2025)
    • Bus: Linie F, FM, H, K, L, AIR, GB, M01, NHX, RH, WE1, WE2, X69, X71, X74, X78, 671, 672, 673, 693 (Stand Januar 2025)
  • Haltestelle: Mathildenplatz
    Linien:
    • Bus: Linie X14, X15, X69 (Stand Januar 2025)

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

64278 Darmstadt

Öffnungszeiten

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

Kontakt

Internet

Version

Technisch geändert am 14.02.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Online-Antrag (inbegriffen allgemeine Angaben zum Projekt):

  • Name
  • antragstellende Organisation und Ansprechperson
  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefon

Formlose Anlagen (Nachweise) zum Online-Antrag:

  • Finanzierungsplan, der den Förderbedarf schlüssig darstellt. Personal- und Sachausgaben sind getrennt auszuweisen und Eigen- sowie Drittmittel schlüssig darzustellen.
  • Ziele/Maßnahmen: Anliegen, Zielgruppe, Methoden, Struktur, Ablauf.
  • Vernetzung/Kooperation: Zusammenarbeit zum Beispiel mit Schulen, Vereinen, Initiativen, Betrieben, Organisationen, weiteren fördernden Stellen etc.
  • Information zur projektdurchführenden Organisation: Kompetenz im Themenfeld, bzw. Darlegung des Interesses an einer Kooperation mit Community-basierten Strukturen, Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen im Arbeitsfeld, Anzahl
  • Nachhaltigkeit des Vorhabens: Kontinuität im Engagement, Verstetigung des Projektes, Bedeutung des Projektes für den Hessischen Aktionsplan für Akzeptanz und Vielfalt.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Formlose Antragstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Antragsvoraussetzungen:

Sie stellen den Antrag nicht als Privatperson, sondern als handelndes Organ

  • eines Landkreises,
  • einer kreisfreien Stadt und Sonderstatusstadt,
  • eines Gemeindeverbandes,
  • einer Gemeinde,
  • eines Vereins,
  • eines Instituts,
  • einer Universität und Hochschule oder
  • eines freien und anderen rechtsfähigen Trägers.

Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.

Ihr Projektvorschlag ist innovativ, mit regional begrenzter Reichweite und zielt insbesondere darauf ab, die Sichtbarkeit von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im ländlichen Raum in Hessen zu stärken.

Mit unserer APAV-Mini-Förderung wollen wir gezielt kleine Projekte fördern. Deshalb kann Ihr Antrag nur unter folgenden Voraussetzungen angenommen werden:

  • Gesamtkosten des Projekts („zuwendungsfähige Gesamtausgaben“ im Sinne der Fach- und Fördergrundsätze): maximal 5.000 Euro
  • Beantragte Förderung: mindestens 500 Euro
  • Auszahlung der Fördermittel je Projekt: maximal 2.500 Euro

Sie bieten die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Sie sind in der Lage, die Verwendung der Zuwendung bestimmungsgemäß nachzuweisen sowie die finanzielle Eigenleistung zur Finanzierung des Vorhabens zu erbringen.

Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die Anträge sind online beim Regierungspräsidium Darmstadt einzureichen. Die Nachweisführung erfolgt über einen einfachen Verwendungsnachweis. Der Verwendungsnachweis wird auf der Homepage des Regierungspräsidiums zum Download angeboten. Die Frist für den Verwendungsnachweis wird im Förderbescheid festgelegt.

Fristen

Antragsfrist:

  • Antragstellung bis 31.10. des laufenden Bewilligungsjahres

Maßnahmen, die vor dem 31.03. des jeweiligen Bewilligungsjahres durchgeführt werden sollen, können nicht gefördert werden.

Das geförderte Projekt muss bis 31.12. des laufenden Bewilligungsjahres abgeschlossen und abgerechnet sein.

Bearbeitungsdauer

1 bis 3 Wochen

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 06.03.2024

Version

Technisch erstellt am 12.03.2024

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

LSBT IQ, Antidiskriminierung, Förderung, APAV Mini, Queer, Hessen Aktionsplan, Hessischer Aktionsplan, Akzeptanz und Vielfalt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019