Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
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    Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Hinweise für Marburg-Biedenkopf: KFZ-Zulassung: Fahrzeug außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Sie als Fahrzeughalter können Ihr Fahrzeug auch ohne persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsbehörde online außer Betrieb setzen. Unter dem Abschnitt "Links und Downloads" gelangen Sie zur Online-Außerbetriebsetzung. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen für die Voraussetzung der Online-Außerbetriebsetzung.

    Sie als Fahrzeughalter können Ihr Fahrzeug auch ohne persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassungsbehörde online außer Betrieb setzen. Unter dem Abschnitt "Links und Downloads" gelangen Sie zur Online-Außerbetriebsetzung. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen für die Voraussetzung der Online-Außerbetriebsetzung.

    Online-Dienst

    KFZ-Zulassung: Fahrzeug außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    ID: L100001_402290539

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 11.04.2024

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Biedenkopf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kiesackerstraße 12

    35216 Biedenkopf

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06461 793244

    Telefon Festnetz: 06461 793223

    Fax: 06461 793251

    E-Mail: kfz-zulassung@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie MR-52, 481, 491 (H Katholische Kirche) RMV-Linie 43 (Bahnhof Biedenkopf Schulzentrum)

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Organisationen Marburg-Biedenkopf - KFZ-Zulassungsstelle Marburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Lichtenholz 60

    35043 Marburg

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Hauptstelle Marburg:
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr
    Jeden ersten und dritten Samstag im Monat 08:00-12.00 Uhr
    Dienst ausschließlich in Marburg
    Samstags werden nicht alle Dienstleistungen angeboten.

    Öffnungszeiten der Außenstelle Biedenkopf
    Montag-Freitag
    08:00–14:00 Uhr

    ____________________________________________________

    WICHTIGE HINWEISE:

    • Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisangelegenheiten werden ausschließlich nach vorhergehender Terminvereinbarung und nur für Bürgerinnen/Bürger des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilt.
    • Bitte nutzen Sie für Ihre Terminanfrage unsere Online-Terminverwaltung: Mit der digitalen Terminvergabe für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde können Sie hier Termine bis zu acht Wochen im Voraus vereinbaren. Es werden zudem täglich neue Termine freigeschaltet.
    • Händler und Kfz-Zulassungsdienste können Ihre Anträge auf Zulassung von Fahrzeugen montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr abgeben. Erfolgt die Abgabe nach 12:00 Uhr können die Zulassungsunterlagen erst am folgenden Werktag abgeholt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06421 4051610

    Fax: 06421 4051579

    E-Mail: kfz-zulassung@marburg-biedenkopf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Buslinien: Linie 2, 3 und 13 (H Schubertstraße) Linie 6 und Bus MR-81 (H Kreishaus A1) Linie 6 (H Kreishaus B2) Linie MR-80 (H Kreishaus B4)

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15,90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2,10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2024

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Motorrad entsorgen, Entsorgung, Verschrottung, Anhänger abmelden, Bus stilllegen, Automobil, Pkw stilllegen, Pkw entsorgen, Fahrzeug verschrotten, Kfz außer Betrieb setzen, Kfz verschrotten, Pkw außer Betrieb setzen, Anhänger entsorgen, Anhänger außer Betrieb setzen, Totalschaden, Motorrad abmelden, Anhänger stilllegen, Lkw abmelden, Lkw stilllegen, KFZ abmelden, Pkw verschrotten, Motorrad außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Fahrzeug abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Auto, Fahrzeug stilllegen, Anhänger verschrotten, Motorrad verschrotten, Pkw abmelden, Stilllegung, Motorrad stilllegen, Bus abmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019