Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.
Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.
Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.
Online-Dienst
Fahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenahr - Bürgerbüro, DGH's, Friedhofsamt, KFZ, Soziales
Beschreibung
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Öffnungszeiten
Das Bürgerbüro ist zu den genannten Öffnungszeiten für Sie erreichbar. Wenn Sie jedoch sichergehen möchten, eine bestimmte Ansprechpartnerin im Rathaus anzutreffen, empfehlen wir eine vorherige telefonische Rücksprache.
Kontakt
Telefon: 06446 9230-10
Telefon: 06446 9230-11
Telefon: 06446 9230-12
Telefax: 06446 9230-49
E-Mail: buergerbuero@hohenahr.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Rinn
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Telefon Festnetz: 06446 9230-12
Fax: 06446 9230-912
E-Mail: k.rinn@hohenahr.de
Frau Cornelia Schäck
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Telefon Festnetz: 06446 9230-10
Fax: 06446 9230-910
E-Mail: c.schaeck@hohenahr.de
Frau Sabine Erler
Postfachadresse
Postfach 1153
35642 Hohenahr
Hausanschrift
Fax: 06446 9230-911
Telefon Festnetz: 06446 9230-11
E-Mail: s.erler@hohenahr.de
Formulare
Formular KFZ Verbleibserklaerung/Reservierungsbestaetigung
Formular Vollmacht KFZ Zulassung/Abmeldung
Weitere Informationen
DGH's; Fischereischeine; Friedhofsverwaltung; Führungszeugnisse/Gewerbezentralregisterauszüge; Melde- und Passamt; KFZ; Soziales
Lahn-Dill-Kreis - 15.5 Kfz-Zulassungsstelle
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
Linien:- Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1940
35529 Wetzlar
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Wetzlar, Baumeisterweg und Herborn-Burg, Junostraße
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Wetzlar - Haltestellen Haarplatz, Neustadt (Ring) sowie Seibertstraße Herborn-Burg
Linien:- Bus: Linie WZ Linien 10, 11,12, 13, 14, 15, 125, 185, 312, Hbn.-Burg Linie 503
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Kfz-Zulassung Wetzlar:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Montag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kfz-Zulassung Herborn-Burg:
Montag - Freitag
07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag
13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag
13:30 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06441 4072547
E-Mail: kfz-zulassung@lahn-dill-kreis.de
Internet
Bankverbindung
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
Empfänger: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises
IBAN: DE04 5155 0035 0000 0000 59
BIC:
Bankinstitut: Sparkasse Wetzlar
Stichwörter
Zulassungsstelle
erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- ggf. mit Anhängerverzeichnis
- Kennzeichenschilder
- bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.
Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:
- Verwertungsnachweis oder
- Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist
Voraussetzungen
Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verschrotten lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024
Stichwörter
Kfz verschrotten, Fahrzeug abmelden, KFZ abmelden, Stilllegung, Anhänger abmelden, Pkw verschrotten, Kfz stilllegen, Motorrad außer Betrieb setzen, Verschrottung, Pkw außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Fahrzeug verschrotten, Anhänger stilllegen, Pkw entsorgen, Motorrad entsorgen, Anhänger außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Totalschaden, Kfz außer Betrieb setzen, Motorrad stilllegen, Lkw stilllegen, Anhänger entsorgen, Lkw abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Entsorgung, Anhänger verschrotten, Motorrad abmelden, Pkw abmelden, Auto, Fahrzeug stilllegen, Bus stilllegen, Automobil, Motorrad verschrotten