Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Online - Serviceportal

    ID: L100001_399437138

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gießen - Fachdienst 74 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Bachweg 9

    35398 Gießen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 0641 9390-3574(Zulassungsstelle)

    Telefon: 0641 9390-2292(Führerscheinstelle)

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.90 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Kfz verschrotten, Fahrzeug abmelden, KFZ abmelden, Stilllegung, Anhänger abmelden, Pkw verschrotten, Kfz stilllegen, Motorrad außer Betrieb setzen, Verschrottung, Pkw außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Fahrzeug verschrotten, Anhänger stilllegen, Pkw entsorgen, Motorrad entsorgen, Anhänger außer Betrieb setzen, Pkw stilllegen, Totalschaden, Kfz außer Betrieb setzen, Motorrad stilllegen, Lkw stilllegen, Anhänger entsorgen, Lkw abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Entsorgung, Anhänger verschrotten, Motorrad abmelden, Pkw abmelden, Auto, Fahrzeug stilllegen, Bus stilllegen, Automobil, Motorrad verschrotten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de