Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung
    99036026017000

    Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt für:

    • zugelassene Fahrzeuge
    • zulassungsfreie Fahrzeuge
    • Anhänger

    Dem Fahrzeug muss vorher ein Kennzeichen zugeteilt worden sein.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Haben Sie das Fahrzeug abgemeldet, müssen Sie dafür keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen. Die Zulassungsbehörde informiert Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde.

    Fahrzeuge, die ein Kennzeichen führen und außer Betrieb gesetzt werden, behalten nicht automatisch ihr Kennzeichen. Das Kennzeichen wird anschließend vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wieder freigegeben und kann einer anderen Halterin beziehungsweise einem anderen Halter oder Fahrzeug zugeteilt werden.

    Wollen Sie die Kennzeichen erneut verwenden, sollten Sie die Kennzeichen reservieren lassen.  

    Online-Dienst

    Abmeldungen

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2023
    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Verkehr - Zulassungsstelle Rüsselsheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Stahlstraße 15
    65428 Rüsselsheim am Main

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-789

    Fax: 06152 989-789

    E-Mail: zulrhm@kreisgg.de

    Internet

    Stichwörter

    Zulassungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Verkehr - Zulassungsstelle Groß-Gerau

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4
    64521 Groß-Gerau

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-789

    Fax: 06152 989-789

    E-Mail: zulgg@kreisgg.de

    Internet

    Stichwörter

    Zulassungsbehörde

    Version

    Technisch geändert am 07.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Fristen

    Geltungsdauer: 12 Monate (Frist gilt, wenn Sie Ihr Kennzeichen reservieren lassen, um es später erneut zu verwenden.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 16,80 EUR

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2,70 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen lassen, endet der Versicherungsvertrag nicht automatisch, Er geht vielmehr für die folgenden 18 Monate in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, während derer weiterhin Versicherungsschutz bezüglich der Kfz-Haftpflicht und Teilkasko besteht, wenn Sie dies abgeschlossen haben. Sie dürfen das Fahrzeug während dieser Phase allerdings nicht im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.

    Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate erneut zugelassen, gilt der Versicherungsschutz wieder uneingeschränkt. Für die Wiederzulassung müssen Sie bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigung beantragen. Wird das Fahrzeug innerhalb der 18 Monate nicht erneut zugelassen, erlischt der Versicherungsvertrag nach Ablauf der 18 Monate automatisch, ohne dass Sie diesen kündigen müssen.

    Wer sich eines Fahrzeugs entledigt, muss dieses nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen. Über die Überlassung erhält die Letzthalterin beziehungsweise der Letzthalter zur Vorlage bei einer Zulassungsbehörde einen Verwertungsnachweis.

    Herstellerfirmen von Fahrzeugen sind verpflichtet, alle Altfahrzeuge ihrer Marke von der Letzthalterin oder dem Letzthalter zurückzunehmen. Dazu schaffen sie einzeln oder gemeinsam, selbst oder durch Beauftragung Rücknahmemöglichkeiten durch anerkannte Rücknahmestellen oder anerkannte Demontagebetriebe. Betreiberinnen und Betreiber von Demontagebetrieben dürfen Restkarossen nur einer anerkannten Schredderanlage überlassen.

    Betreiberinnen und Betreiber von Annahmestellen und Rücknahmestellen wiederum sind verpflichtet, Altfahrzeuge nur einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 08.02.2026

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2024
    Technisch geändert am 20.02.2026

    Stichwörter

    Auto, Pkw entsorgen, Motorrad stilllegen, Kfz außer Betrieb setzen, Motorrad außer Betrieb setzen, Bus stilllegen, KFZ abmelden, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Lkw abmelden, Pkw abmelden, Motorrad abmelden, Anhänger stilllegen, Fahrzeug abmelden, Pkw verschrotten, Lkw stilllegen, Anhänger entsorgen, Kfz verschrotten, Pkw stilllegen, Motorrad verschrotten, Motorrad entsorgen, Pkw außer Betrieb setzen, Bus abmelden, Fahrzeug verschrotten, Anhänger verschrotten, Totalschaden, Automobil, Anhänger abmelden, Anhänger außer Betrieb setzen, Kfz stilllegen, Stilllegung, Fahrzeug stilllegen, Verschrottung, Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019