Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

    Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

    Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

    Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

    Online-Dienst

    Fahrzeug abmelden

    ID: L100001_402916874

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.04.2024 (von: Brevoord, Nicole)

    Technisch geändert am 30.04.2024 (von: Brevoord, Nicole)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Römerhof 19

    60486 Frankfurt am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplätze stehen vor dem Gebäude zur Verfügung
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Anreise mit ÖPNV
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 11,21 bis Mönchhofstraße, dann Bus 34
      • Bus: Linie 34, 46, 50 Haltestelle "Römerhof"

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00, Freitag 08:00–12:00

    Termine müssen zwingend vorab online vereinbart werden unter: Terminservice Stadt Frankfurt am Main - Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit (ekom21.de) 

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-42750(Hotline KFZ-Zulassung)

    Telefon: +49 69 212-42367(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    Telefon: +49 69 212-42361(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)

    E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.haendler@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.versicherung@Stadt-Frankfurt.de

    E-Mail: KFZ-Zulassung.technik@Stadt-Frankfurt.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
    • ggf. mit Anhängerverzeichnis
    • Kennzeichenschilder
    • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

    Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

    • Verwertungsnachweis oder
    • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

    Voraussetzungen

    Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verschrotten lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

    Kosten

    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 15.9 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal: Verwaltungsgebühr 2.1 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 21.02.2024 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pkw stilllegen, Verschrottung, Anhänger stilllegen, Fahrzeug außer Betrieb setzen, Anhänger entsorgen, Motorrad außer Betrieb setzen, Stilllegung, Automobil, Anhänger außer Betrieb setzen, Anhänger abmelden, Entsorgung, Bus abmelden, Kfz stilllegen, KFZ abmelden, Motorrad entsorgen, Totalschaden, Fahrzeug verschrotten, Kfz verschrotten, Bus stilllegen, Anhänger verschrotten, Motorrad verschrotten, Lkw abmelden, Pkw abmelden, Lkw stilllegen, Pkw entsorgen, Kfz außer Betrieb setzen, Fahrzeug stilllegen, Pkw außer Betrieb setzen, Auto, Motorrad abmelden, Pkw verschrotten, Fahrzeug abmelden, Motorrad stilllegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)