Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienst
i-Kfz Online-Zulassung / Ummeldung (Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung u. Adressänderung)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration - Zulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
(Telefon: 06181 292-22637, Fax: 06181 292-22608, Info: Dienstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)
Dörnigheimerstr 1
63452 Hanau
Hausanschrift
(Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85-14242)
Am Elmacker 2
36381 Schlüchtern
Hausanschrift
(Telefon: 06051 85-14240, Fax: 06051 85- 14242, Info: Donnerstag Annahmeschluss: 17:30 Uhr / Öffnungszeiten an den langen Dienstleistungstagen können abweichen, wenn diese direkt vor einem Feiertag liegen. In diesen Fällen informieren Sie sich bitte unter www.mkk.de)
Im Niederfeld
63589 Linsengericht
Öffnungszeiten
Hanau:
Montag 7.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 7.00 - 13.00 Uhr
Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Linsengericht:
Montag 7.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 7.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch 7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 10.00 - 18.00 Uhr
Freitag 7.00 - 11.30 Uhr
Schlüchtern:
Montag 7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr
Freitag 7.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024
Stichwörter
Auto Zulassen, Neuzulassung, Motorrad anmelden, Anhänger zulassen, Neufahrzeug zulassen, Bus anmelden, Kfz erstmals zulassen, Neufahrzeugzulassung, Wohnmobil anmelden, Neuwagen anmelden, Pkw erstmals zulassen, Neuwagenzulassung, Neuwagen zulassen, Wohnmobil zulassen, Straßenzulassung, Lkw anmelden, Lkw zulassen, Motorrad zulassen, Fahrzeug anmelden, Anhänger anmelden, Bus zulassen, Auto anmelden, Kfz-Zulassung