Erstzulassung eines Fahrzeugs Erteilung
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
- das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
- Familienname, Geburtsname, Vornamen,
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
- Geschlecht und Anschrift
- bei juristischen Personen und Behörden:
- Name oder Bezeichnung und
- Anschrift
- bei Vereinigungen:
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
- Name der Vereinigung
Online-Dienst
Zulassung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Kfz-Zulassungsbehörde
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Ordnungsamt Servicezentrum Rund ums Auto - Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge
Adresse
Hausanschrift
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze stehen vor dem Gebäude zur Verfügung
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Anreise mit ÖPNV
Linien:- Straßenbahn: Linie 11,21 bis Mönchhofstraße, dann Bus 34
- Bus: Linie 34, 46, 50 Haltestelle "Römerhof"
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00–17:30, Dienstag 08:00–13:00, Mittwoch 08:00–15:00, Donnerstag 08:00–16:00, Freitag 08:00–12:00
Termine müssen zwingend vorab online vereinbart werden unter: Terminservice Stadt Frankfurt am Main - Schritt 1 von 6: Auswahl der Funktionseinheit (ekom21.de)
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 69 212-42750(Hotline KFZ-Zulassung)
Telefon Festnetz: +49 69 212-42367(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)
Telefon Festnetz: +49 69 212-42361(Technische Angelegenheiten und Import-KFZ)
E-Mail: kfz-zulassung@stadt-frankfurt.de
E-Mail: KFZ-Zulassung.haendler@Stadt-Frankfurt.de
Internet
Formulare
Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
Erstzulassung eines Fahrzeugs
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 10 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 4 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 3 Absatz 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Gebührennummer 221 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gesetz über die Entrichtung rückständiger Kosten und Säumniszuschläge bei der Kraftfahrzeugzulassung
- Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002 (KraftStG 2002)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 01.03.2024
Stichwörter
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