Förderung Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.
Beschreibung
Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:
- die Lehrgangskosten,
- die Prüfungsgebühren und
- die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.
Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.
Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
Online-Dienst
AFBG Digital
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
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zuständige Stelle
Bewilligungsbehörden, in der Regel Ämter für Ausbildungsförderung.
Ansprechpartner
Studierendenwerk Marburg - Amt für Ausbildungsförderung
Adresse
Postanschrift
Postfach 22 80
35010 Marburg
Hausanschrift
Internet
Formulare
Sie erhalten die Antragsformulare unter dem angegebenen Link und auch bei den zuständigen Stellen.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:
- Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
- die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
- die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
- der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
- Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
- Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage
Verfahrensablauf
- Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG.
- Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
- Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
- Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
- Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
- Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
Fristen
Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.12.2023
Stichwörter
Bestehenserlass, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Ausbildungsförderung beantragen, Aufstiegs-BAföG, Existenzgründungserlass, berufliche Fortbildung, Zuschuss, Unterhaltsforderung, Darlehen, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Meister-BAföG, Fortbildungsziele, Aufstiegsfortbildungsförderung, Maßnahmeförderung, Sozialerlass, Meisterstück, AFBG