berufliche Aufstiegsfortbildung Förderung

    Förderung Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

    Wenn Sie sich fortbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Aufstiegs-BAföG eine finanzielle Unterstützung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) erhalten.

    Beschreibung

    Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden.

    Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

    • die Lehrgangskosten,
    • die Prüfungsgebühren und
    • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt.

    Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert.

    Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.
     

    Online-Dienste

    AFBG Digital

    ID: L100001_398344151

    Beschreibung

    Beantragen Sie jetzt Ihre Aufstiegsförderung gemäß AFBG

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    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2024 (von: Kolbusch, Beatrice)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Kolbusch, Beatrice)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    BAföG-Antrag

    ID: L100001_377610616

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    Version

    Technisch erstellt am 04.02.2022 (von: Nöldner, Oliver)

    Technisch geändert am 16.01.2024 (von: Nöldner, Oliver)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Bewilligungsbehörden, in der Regel Ämter für Ausbildungsförderung.

    Ansprechpartner

    Studierendenwerk Darmstadt - Amt für Ausbildungsförderung

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 13 21

    64213 Darmstadt

    Hausanschrift

    Peter-Grünberg-Str. 3

    64287 Darmstadt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Sie erhalten die Antragsformulare unter dem angegebenen Link und auch bei den zuständigen Stellen.

    Voraussetzungen

    Sie haben Anspruch auf die Förderleistung, wenn unter anderem:

    • Sie sich auf ein förderfähiges Fortbildungsziel vorbereiten,
    • die Vorbereitungsmaßnahme eine bestimmte Mindestdauer und Anzahl an Unterrichtsstunden pro Woche bzw. Monate umfasst,
    • die Maßnahme einen maximalen Zeitrahmen nicht überschreitet,
    • der Anbieter der Fortbildung zertifiziert ist oder über ein anderweitiges System zur Qualitätssicherung verfügt und
    • Sie die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Bescheid: Widerspruch; verwaltungsgerichtliche Klage
    • Darlehensvertrag: zivilrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Die für Sie zuständige Stelle berät und informiert Sie über die Fördermöglichkeiten mit dem Aufstiegs-BAföG.
    • Die für Sie zuständige Stelle finden Sie mit der Postleitzahlensuche.
    • Den Antrag auf Förderleistung stellen Sie schriftlich oder elektronisch bei der für Sie zuständigen Stelle.
    • Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entscheidet die zuständige Stelle über die Höhe der Förderung und Sie erhalten einen Leistungsbeschied über die staatlichen Zuschüsse.
    • Im Anschluss erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Vertragsangebot über das mögliche ergänzende Darlehen.
    • Sollen Sie während der Fortbildung z.B. krank werden, müssen Sie das sowohl dem Fortbildungsanbieter als auch der zuständigen Stelle mitteilen.
       

    Fristen

    Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantragt werden.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
     

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst am 12.12.2023

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2024 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bestehenserlass, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Ausbildungsförderung beantragen, Aufstiegs-BAföG, Existenzgründungserlass, berufliche Fortbildung, Zuschuss, Unterhaltsforderung, Darlehen, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Meister-BAföG, Fortbildungsziele, Aufstiegsfortbildungsförderung, Maßnahmeförderung, Sozialerlass, Meisterstück, AFBG

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)