Veranstaltungsanerkennung für Träger des Bildungsurlaubs Erteilung

    Veranstaltungen von Trägern des Bildungsurlaubs anerkennen

    Wenn Sie als anerkannter Bildungsurlaubsträger einen Bildungsurlaub durchführen möchten, müssen Sie diesen anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. 

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist. Veranstaltungen können nur durch in Hessen anerkannte Träger zur Anerkennung vorgelegt werden. Die Trägeranerkennung erfolgt durch das Hessische Ministeriums für Soziales und Integration.

    Die Veranstaltungen müssen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes dienen.

    Eine Veranstaltung ist kein Bildungsurlaub (Negativkatalog) im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG), wenn sie

    • der Freizeitgestaltung oder Erholung,
    • der Gestaltung der privaten Lebensführung,
    • im Rahmen der politischen Bildung überwiegend der Erweiterung der privaten Allgemeinbildung (ausgenommen Ehrenamtsschulungen),
    • ausschließlich der Schulung betrieblicher Interessenvertretungen,
    • unmittelbar der Durchsetzung partei- oder verbandspolitischer Ziele dient oder
    • wenn die Teilnahme an der Veranstaltung von der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Partei, Gewerkschaft oder sonstigen Vereinigungen oder Organisationen abhängig gemacht wird (ausgenommen Ehrenamtsschulungen).

    Ebenso werden Kirchentage, Praktika, reine Prüfungen, Kongresse, Konferenzen, Messen, sowie komplette Studiengänge ebenfalls nicht als Bildungsurlaub anerkannt.
     

    Online-Dienst

    Bildungsurlaub: Antrag auf Veranstaltungsanerkennung

    ID: L100001_396253147

    Beschreibung

    WICHTIG: Sie müssen als Träger bereits anerkannt sein, wenn Sie einen Antrag zur Veranstaltungsanerkennung stellen möchten.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2023 (von: Ott, Anne)

    Technisch geändert am 13.11.2023 (von: Ott, Anne)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Sonnenberger Straße 2 / 2a

    65193 Wiesbaden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr

    Di. 08:00 - 16:30 Uhr

    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr

    Do. 08:00 - 16:30 Uhr

    Fr. 8:00 - 15:00 Uhr

    sowie nach Vereinbarung

    Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch ein gültiges Ausweisdokument mit.

    Wir weisen darauf hin, dass bei Ihrem Besuch Ihr Name vorübergehend elektronisch gespeichert wird.

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    HSM, Sozialministerium

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Programm der Bildungsurlaubsveranstaltung

    Voraussetzungen

    Bitte beachten Sie, dass nur bereits in Hessen anerkannte Träger einen Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung stellen können. Sollten Sie als Träger in Hessen noch nicht anerkannt sein, können Sie keinen Antrag auf Anerkennung einer Veranstaltung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen über das Onlineportal mit Ihren Zugangsdaten einen Antrag
    • Nach Prüfung wird ein Anerkennungsbescheid zugestellt
       

    Fristen

    Antragsfrist: 10 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 12 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die gesetzlichen Definitionen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und Ehrenamtsschulungen stellen sich wie folgt dar:

    • Politische Bildung soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft sowie gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen. Bildungsurlaub zur politischen Bildung verfolgt das Ziel, das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale oder politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft oder Betrieb zu fördern.
    • Berufliche Weiterbildung soll den Beschäftigten ermöglichen, ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Aus der gesetzlichen Definition folgt, dass in Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung (zum Beispiel Sprachkurse, EDV-Kurse) neben fachspezifischen Inhalten auch gesellschaftspolitische Aspekte in einem Umfang von mindestens sechs Zeitstunden in der Woche vermittelt werden müssen. Hierfür gelten die genannten Grundsätze politischer Bildung entsprechend.
    • Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes soll Beschäftigte in die Lage versetzen, ein übernommenes Ehrenamt ausüben zu können. Neben der Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Ehrenamtes ist Beschäftigten zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftspolitischer Zusammenhänge zu vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen. Auch hier folgt aus der gesetzlichen Definition, dass neben Fachkenntnissen auch gesellschaftspolitische Aspekte in einem Umfang von mindestens 20% der Veranstaltungsdauer vermittelt werden müssen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 05.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Veranstaltungsanerkennung, Bildungsurlaub, Bildungsreise, Weiterbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)