• Mücke (Landkreis Vogelsbergkreis, Hessen)
Meldung über Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen Entgegennahme

Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernommen haben, sind Sie zur Angabe der Lieferbetriebe und der übernommenen Produkte in Form des Lieferantenverzeichnisses verpflichtet.

Beschreibung

Wenn Sie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein von einem Weinbaubetrieb oder einem anderen Betrieb zur Weinerzeugung oder zur Abgabe übernommen haben, müssen Sie ein Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung abgeben. Sie sind verpflichtet alle Zugänge und Zukäufe zu melden.

Es handelt sich um eine reine Meldung. Sie erhalten anschließend keinen Bescheid von der Behörde.

Online-Dienst

Onlinedienst Weinbau

ID: L100001_397248854

Beschreibung

Der digitale Service für die Weinwirtschaft

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 07.12.2023

Technisch geändert am 07.12.2023

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

zuständige Stelle

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

Adresse

Hausanschrift

Wallufer Str. 19

65343 Eltville am Rhein

Öffnungszeiten

Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 6123 9058-26

Telefax: +49 6123 9058-51

E-Mail: Weinbaudezernat@rpda.hessen.de

Version

Technisch geändert am 12.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

keine

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Voraussetzungen

Sie haben (beispielsweise als Kellerei oder Handelsunternehmen) Weinerzeugnisse wie Trauben, Maische, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungwein zur Weinerzeugung oder unveränderten Abgabe von einem Lieferanten (beispielsweise Weinbauerei, Winzerei) übernommen.

Handlungsgrundlage(n)

Meldung des Lieferantenverzeichnisses: Art. 34 der Delegierte VO (EU) 2018/273 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 1)
Art. 22 der Durchführungs -VO (EU) 2018/274 der Kommission vom 11. Dezember 2017 (Abl. L 58 vom 28. Februar 2018 S. 60) §§ 9a und 33 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I. S. 66)
§ 29 Wein-Überwachungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 2002 (BGBl. I. S. 1624)
§§ 74 bis 75 Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886)

Verfahrensablauf

Sie können das Lieferantenverzeichnis online melden.

  • Melden Sie sich beim OnlineDienst Weinbau mit Ihren Zugangsdaten an und rufen Sie das Lieferantenverzeichnis auf.
  • Das Programm leitet Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
  • Füllen Sie die Eingabefelder online aus.
  • Am Ende der Eingabemasken können Sie das Formular direkt online an die zuständige Stelle senden.

Alternativ können Sie die Meldung per Post, Fax, oder E-Mail einreichen.

  • Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
  • Sie füllen das Formular aus und reichen es dort per Post oder per Fax fristgerecht ein.

Alternativ können Sie das Formular einscannen und per E-Mail an die zuständige Stelle senden.

Fristen

Das Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugungsmeldung müssen Sie bis spätestens zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres einreichen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 18.11.2023

Version

Technisch erstellt am 18.09.2023

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Weingut, Kellerei, Winzerei, Weinbau, Winzer, Winzerin, Übernommene Produkte Weinherstellung, Abgabemeldung aus Zukäufen, Weinanbau, Händler mit Weinerzeugnissen, Meldung Verwendung, Annahme von Weinerzeugnissen, Herstellung von Weinprodukten, Meldung Verwertung, Übernahme von Weinerzeugnissen, Weinhändler

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019