Erweiterung der Fahrerlaubnis um Begleitetes Fahren beantragen
Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie diese um eine Fahrerlaubnis der Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens erweitern.
Beschreibung
Sie können einen Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse B im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.
Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.
Online-Dienst
Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 Jahren
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Ansprechpartner
Für Kreis Main-Kinzig-Kreis (Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Unterlagen für Antragsteller und Antragsstellerinnen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung oder Zeugnis bzw. Gutachten eines Augen-arztes, bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre
- Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten
Unterlagen für Begleitpersonen:
- Antragsformular für jede Begleitperson
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Kopie des gültigen Führerscheins
Voraussetzungen
Für Bewerber und Bewerberinnen:
- Mindestalter 17 Jahre
- ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
Für Begleitpersonen:
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- mindestens seit fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR - oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung um Begleitetes Fahren ab 17 bei der jeweils für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Fristen
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kosten
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise (Besonderheiten)
Führt ein BF 17-Teilnehmer ein Kraftfahrzeug ohne Begleitung durch eine namentlich benannte Person, ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, die Verlängerung der Probezeit und die Anordnung eines Aufbauseminars.
Die Begleitperson darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg/l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 21.08.2023
Stichwörter
Führerschein ab 17, Fahranfängerinnen, Klasse B, Führerschein mit 17, Begleitperson, Erweiterung, Begleitetes Fahren, Fahrerlaubnis, Führerschein, Pkw, Fuhrerschein, Fahranfänger, BF 17, Führerschein auf Probe