Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden
Sie können einen Bewerber für eine Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL melden.
Beschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Flugschulen können Bewerber für eine Pilotenlizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) durch die Flugschule bei der zuständigen Behörde melden.
Online-Dienst
Pilotenlizenz
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Zahlungsweise
- Überweisung
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formular Bewerbermeldung
- Kopie eines gültigen Identitätsnachweises des Bewerbers
- Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- LBA - Anfrageblatt
- Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden)
- Kopie des Sprachfunkzeugnisses
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
- Nachweis der Zuverlässigkeit nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Erklärung der Erziehungsberechtigten
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sprechfunkzeugnis
- Tauglichkeitszeugnis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Flugschule meldet den Bewerber an.
- Die Behörde kann den Bewerbungsprozess bzw. die Ausstellung einer Pilotenlizenz ablehnen.
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023
Stichwörter
Bewerbermeldung für LAPL-H, Bewerbermeldung für PPL-A, Bewerbermeldung für BPL, Meldung eines Bewerbers, Bewerbermeldung für SPL, Bewerbermeldung für PPL-H, Bewerbermeldung für LAPL-A