Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung Erweiterung der LAPL, PPL, SPL oder BPL auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder Schleppberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb

    Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segelflugzeugführer (SPL) und Eintrag der Nachtflugberechtigung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Erweiterung Ihrer Pilotenlizenz auf eine Wolkenflug- Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- oder  Schleppberechtigung und die Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb beantragen.

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenli-zenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

    Bürger können den Eintrag von weiteren Berechtigungen für Kunstflug-, Bergflug-, Nachtflug- und  Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner in die Lizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL), den Eintrag von Wolkenflug-, Kunstflug-, Nachtflug- und  Schleppberechtigung für Segelflugzeuge und Banner mit Reisemotorsegler in die Lizenz für Segel-flugzeugführer (SPL) und den Eintrag der Nachflugberechti-gung und der Berechtigung zum gewerblichen Flugbetrieb in die Lizenz für Ballone (BPL) beantragen
     

    Online-Dienst

    Pilotenlizenze

    ID: L100001_391021419

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung

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    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023 (von: Gerhold, Anja)

    Technisch geändert am 21.07.2023 (von: Gerhold, Anja)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien:

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:

    • Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz 
    • Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Ausbildungsnachweis der Flugschule
       

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Besitz einer gültigen Pilotenlizenz LAPL, PPL, SPL oder BPL
    • Erfolgreich absolvierte Flugausbildung
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
    • Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag ein.   
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
    • Sie erhalten Ihre alte Lizenz zurück.
    • Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
       

    Fristen

    Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.06.2023 (von: Nickl, Anne)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Erweiterung Leichtluftfahrzeuge, Erweiterung für Banner, Erweiterung SPL, Erweiterung BPL, Erweiterung LAPL, Erweiterung für Segelflugzeugführer, PPL Erweiterung, Schleppberechtigung, Kunstflugberechtigung, Wolkenflugberechtigung, Erweiterung für Ballone, Erweiterung einer Pilotenlizenz, Nachtflugberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)