Eintrag von weiteren Klassen- und Musterberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) beziehungsweise deren Erneuerung beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Pilotenlizenz um Klassen- und Musterberechtigungen erweitern sowie diese erneuern.
Beschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können den Eintrag von weiteren Klassen- und Mus-terberechtigungen in die Lizenz für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)) bezie-hungsweise deren Erneuerung beantragen.
Online-Dienst
Pilotenlizenze
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Zahlungsweise
- Überweisung
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Regierungspräsidien
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftver-kehr, Lärmschutz
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Regierungspräsidium:
- Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Verkehr
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Prüfungsprotokoll der durchgeführten Befähigungsüberprüfung
- Nachweis der ATO / DTO bzw. des Lehrberechtigten über eine durchgeführte Auffrischungsschulung
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Besitz einer gültigen Pilotenlizenz BFCL, SFCL und LAPL
- Bestandene Befähigungsüberprüfung
- Erfolgreich absolvierte Auffrischungsschulung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Erweiterung der Pilotenlizenz.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen mit dem Antrag ein.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Sie bezahlen die Gebühr für die Verwaltungsleistung.
- Sie erhalten die alte Lizenz zurück.
- Eine geänderte Lizenz wird erstellt.
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 30.05.2023
Stichwörter
Erweiterung der PPL-A, Pilotenlizenz PPL-H, Erneuerung von Klassenberechtigungen, Erweiterung von Musterberechtigungen, Erweiterung von Klassenberechtigungen, Erneuerung von Musterberechtigungen, Erweiterung der PPL-H, Pilotenlizenz PPL-A