Datenübermittlung der Meldebehörde an Adressbuchverlage verhindern - Übermittlungssperre beantragen
Wenn Sie nicht möchten, dass die Meldebehörde Ihren Namen inkl. Doktorgrad und Ihre Anschrift an Adressbuchverlage übermittelt, können Sie dieser Datenübermitt-lung widersprechen.
Beschreibung
Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.
Online-Dienst
Beantragung einer Übermittlungssperre im Melderegister
Online erledigen
Zahlungsweise
- Visa Karte
- giropay
- Mastercard
- paydirekt
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
- Mastercard
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- keine Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
zuständige Stelle
Zuständig ist die Meldebehörde der jeweiligen Kommune.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind.
Ansprechpartner
Stadt Pohlheim - Einwohnermeldewesen (Stadtbüro und Soziales)
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: 21
Gebührenfrei
Frauenparkplatz: 3
Gebührenfrei
Parkplatz: 2 (E-Ladesäule)
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Stadtbüro kann zu den folgenden Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung aufgesucht werden:
Montag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Zur Terminvergabe außerhalb der Öffnungszeiten, setzen sich Berufstätige bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung!
Kontakt:
Tel.: +49 6403 606-470
E-Mail: stadtbuero@pohlheim.de
Kontakt
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, paydirekt, giropay, Überweisung, Mastercard, SEPA-Überweisung, Mastercard, Visa Karte, Bargeldzahlung, SEPA-Lastschrift
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Sie müssen melderechtlich erfasst/registriert sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung Ihrer Adressdaten an Adressbuchverlage formlos zu widersprechen. Wenden Sie sich diesbezüglich an die Meldebehörde bei der Sie mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind oder erheben Sie den Widerspruch im Verwaltungsportal online.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Kosten
Die Eintragung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 14.11.2022
Stichwörter
Übermittlungssperre, Datenübermittlung Adressbuchverlage verhindern, Adressbuchsperre eintragen