Praktische Prüfung für Pilotenlizenzen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Abnahme

    Zur praktischen Prüfung beziehungsweise zur Wiederholung der praktischen Prüfung als Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) anmelden

    Beschreibung

    Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für die Erteilung und Bearbeitung der Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone von Bürgern, die Ihren Wohnsitz im Bereich der Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel oder Gießen haben oder von Bewerberinnen/Bewerbern/Prüflingen, deren ATO/DTO den Sitz im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt, Kassel oder Gießen hat. Darüber hinaus sind wir auch für die Bearbeitung der Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge (A) und Hubschrauber (H) zuständig.  

    Bürger können Anträge zur praktischen Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Abnahme und Wiederholung stellen.

    Die Anträge beziehen sich auf die Bereiche PPL(A/H), LAPL(A/H), Segelflugzeug, Freiballon.

    Online-Dienst

    Pilotenlizenz

    ID: L100001_390759836

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)

    Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)

    Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)

    Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)

    Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)

    E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)

    E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag 
    • Nachweis der Flugausbildung
    • Bestätigung der Flugausbildung und Prüfungsempfehlung durch die Flugschule

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene theoretische Ausbildung
    • Bestandene theoretische Prüfung
    • Abgeschlossene praktische Flugausbildung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag auf Abnahme oder Wiederholung der praktischen Prüfung wird gestellt.
    • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
    • Es ist eine vorherige Anmeldung zur praktischen Prüfung mittels dem entsprechendem Vordruck "Nachweis der praktischen Fähigkeiten und Anmeldung zum Erwerb PPL(A/H), LAPL(A/H), SPL, BPL über die ATO/DTO erforderlich. 
    • Durchführung der praktischen Prüfung
    • Bei Wiederholungsprüfungen vereinbart in der Regel die Bewerberin/der Bewerber mit dem Prüfer selbstständig einen neuen Prüfungstermin. 
    • Die Kosten werden der Bewerberin/dem Bewerber anschließend in Rechnung gestellt. 
    • Die ganze Prüfung oder Teile davon können wiederholt werden.

    Bearbeitungsdauer

    10 Werktage

    Kosten

    Gebühr 100.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Der Prüfling/die Bewerberin/der Bewerber erhält eine Mailbestätigung über die erfolgte Prüferzuweisung mit den entsprechenden Angaben und Kontakten zur Prüferin/zum Prüfer und der Frist, bis wann die praktische Prüfung abgelegt werden muss (gekoppelt an die Gültigkeit der bestandenen Theorieprüfung). Daher ist es erforderlich, bei der Anmeldung zur Praktischen Prüfung die Mailadresse des Bewerbers mit anzugeben. 

    Zur Feststellung der Identität ist in allen Fällen ein gültiger Reisepass oder Personalausweis am Prüfungstag vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Freiballon, Ballonpilotenlizenz BPL, PrivatflugzeugführerIn, Lizenzierung, Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A, Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A, Leichtluftfahrzeug, Segelflugzeug, Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H, SegelflugzeugführerIn SPL, Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, FreiballonführerIn BPL, Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H, Flugzeuge, Privatpilotenlizenz, Prüfung, Praktische Luftfahrerprüfung, Segelflugzeugpilotenlizenz SPL

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English