Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen
Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.
Beschreibung
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
Online-Dienst
Pilotenlizenz
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Öffnungszeiten
Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)
Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)
Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)
Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)
Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)
E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de
E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Sie können Widerspruch einlegen.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
- Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
- Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
- Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.
Fristen
Antragsfrist: 24 Monate (Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Die anfallenden Kosten können variieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 02.05.2023
Stichwörter
Praktische Prüfung für PrivatflugzeugführerIn, Segelflugzeug, Flugzeuge, Erstausstellung Privatpilotenlizenz, Privatpilotenlizenz Flugzeuge PPL A, Ballonpilotenlizenz BPL, Freiballon, Leichtflugzeugpilotenlizenz Hubschrauber LAPL H, FreiballonführerIn BPL, Segelflugzeugpilotenlizenz SPL, Ersterteilung Privatpilotenlizenz, Ersterteilung Lizenz PrivatflugzeugführerIn, Leichtflugzeuge, SegelflugzeugführerIn SPL, Leichtflugzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL A, Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL H, Erstausstellung Luftfahrerlizenz, Lizenzierung