Wohngeld Änderung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. Hier erfahren Sie, wann dies der Fall ist.
Beschreibung
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
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Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
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Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen - Sonstige Soziale Leistungen - Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-2238
Telefax: 06074 8180-3919
Kontaktperson
Frau Götz (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Z
Hausanschrift
E-Mail: s.goetz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-2248
Frau Puschner (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Kl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4899
E-Mail: b.puschner@kreis-offenbach.de
Frau Fetahu (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Mainhausen A - Z, Seligenstadt Km - Z
Hausanschrift
E-Mail: g.fetahu@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4279
Frau Meyer (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Kh
Hausanschrift
E-Mail: a.meyer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4188
Frau Gromball (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Ki - St
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4238
E-Mail: s.gromball@kreis-offenbach.de
Frau Metje-Arras (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Neu-Isenburg Ks - P, Rodgau Su - Ta
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2169
E-Mail: d.metje-arras@kreis-offenbach.de
Frau Schwab (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Rodgau Tb - Z, Rödermark Lf - Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4250
E-Mail: j.schwab@kreis-offenbach.de
Frau Roth (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Le
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4240
Frau Rückert (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Br
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-4229
E-Mail: j.rueckert@kreis-offenbach.de
Frau Hetzer (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Bs - I
Hausanschrift
E-Mail: s.hetzer@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4232
Frau Pesoldt (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: J - Q
Hausanschrift
E-Mail: alisa.pesoldt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4218
Herr Larwig (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach R - Ti, Egelsbach L - Z, Mühlheim Tt - Z
Hausanschrift
E-Mail: s.larwig@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3142
Herr Alaoui (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Dietzenbach Tj - Z, Obertshausen Mj - Z
Hausanschrift
E-Mail: c.alaoui@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3004
Frau Klassen (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Se
Hausanschrift
E-Mail: i.klassen@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4192
Frau Rühl (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Heusenstamm Sf - Z, Mühlheim L - Ts
Hausanschrift
E-Mail: s.ruehl@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4191
Frau Reinhardt (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - K
Hausanschrift
E-Mail: m.reinhardt@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3143
Frau Daum (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Mi
Hausanschrift
E-Mail: j.daum@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3147
Frau Thews (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Ge
Hausanschrift
E-Mail: d.thews@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-3144
Herr Haaß (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Dreieich Gf - Mh, Neu-Isenburg Hf - Kr
Hausanschrift
E-Mail: l.haas@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4267
Frau da Silva Novais Ribeiro (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Mi - Z
Hausanschrift
E-Mail: j.daSilvaNovaisRibeiro@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4237
Frau Fischer (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Egelsbach A - K, Langen Hem - Nd
Hausanschrift
E-Mail: k.fischer1@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4228
Frau Valdez Santana (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Hel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3137
Frau Nees (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Ne - Z
Hausanschrift
E-Mail: i.nees@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4252
Frau Lentz (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: A - Ce
Hausanschrift
E-Mail: u.lentz@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4234
Frau Stremel (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Cf - He
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3242
E-Mail: k.stremel@kreis-offenbach.de
Frau Bogdanovska (Wohngeldbehörde)
Zuständig für
- Sonstiges: Q - Z
Hausanschrift
E-Mail: h.bogdanovska@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4231
Herr Soos (Bußgeld (§ 37 WoGG))
Zuständig für
- Sonstiges: Bußgeld A - Z
Hausanschrift
E-Mail: a.soos@kreis-offenbach.de
Telefon Festnetz: 06074 8180-4276
erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Voraussetzungen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Fristen
Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohnung, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Eigenheim, Sozialhilfe, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldbescheid