Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Online-Dienste

    Wohngeld Lastenzuschuss Ehöhungsantrag

    ID: L100001_394566125

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    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2023 (von: Isenberg, Holger)

    Technisch geändert am 05.08.2024 (von: Isenberg, Holger)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Mietzuschuss Ehöhungsantrag

    ID: L100001_394566126

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet 5140 - Wohngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Behördenhaus am Schlossgarten)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Fulda
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie Bahnhof Fulda
      • Bus: Linie ZOB

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 08.00 - 16.00 Uhr

    Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 0661 6006-1090(Für Erstanträge, Bürgerservice Behördenhaus am Schlossgarten)

    Telefon: 0661 6006-0(Zentrale)

    Telefon: 0661 115

    Telefax: 0661 6006-971098

    E-Mail: wohngeldstelle@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngelderhöhung, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)