Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Beschreibung
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
- sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
- sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.
Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Online-Dienste
Details zum Online-Service
Beschreibung
- Checkliste für Ihre benötigten Unterlagen prüfen
- Ausweise und benötigte Dokumente fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
- vervollständigen Sie manuell Ihre Daten
- Ausweise und Dokumente hochladen (Dokumente bitte ausschließlich im PDF-Format)
Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt die Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.
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Wohngeld-Erhöhungsantrag-Lastenzuschuss - Online-Dienst
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.
Ansprechpartner
Wohngeld
Aktuelles
Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für die Miete zu tragen, kann ein Anspruch auf Zuschuss zur Miete oder Lastenzuschuss bei Wohneigentum bestehen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon: 0561 115
E-Mail: wohngeld@kassel.de
Internet
Stichwörter
Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldstelle, Wohngeldbehörde, Teilhabecard
erforderliche Unterlagen
Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
- gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
- Nachweis der eingetretenen Änderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:
- die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
- die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
- die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.
Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen bereits Wohngeld. Sofern Sie bisher noch keinen Antrag auf Wohngeld bei uns gestellt haben, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen bereits Wohngeld. Sofern Sie bisher noch keinen Antrag auf Wohngeld bei uns gestellt haben, informieren Sie sich bitte hier.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag
Den Erhöhungsantrag können Sie unkompliziert Online stellen. Wir empfehlen entsprechende Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, bereitzuhalten.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Antragsformulare an der Information im Rathaus oder am Kassel Service Point (Galeria)
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag können Sie
- online über unseren Digitalen Briefkasten einreichen.
- an der Information im Rathaus abgeben
- in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen
Den Erhöhungsantrag können Sie unkompliziert Online stellen. Wir empfehlen entsprechende Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, bereitzuhalten.
In Ausnahmefällen erhalten Sie die Antragsformulare an der Information im Rathaus oder am Kassel Service Point (Galeria)
Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag können Sie
- online über unseren Digitalen Briefkasten einreichen.
- an der Information im Rathaus abgeben
- in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen
Fristen
Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag
Die Bearbeitungsdauer Ihres Erhöhungsantrages ist einzelfallabhängig.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Erhöhungsantrages ist einzelfallabhängig.
Kosten
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag
Die Beantragung für eine Erhöhung des bisher gezahlten Wohngeldes ist gebührenfrei.
Die Beantragung für eine Erhöhung des bisher gezahlten Wohngeldes ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Weitere Informationen
Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag
Dies sind z. B.:
- Die Einnahmen erhöhen sich
- Die Miete oder Belastung verringert sich
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert sich.
- Der gesamte Haushalt zieht aus der Wohnung aus.
- Der Wohngeldempfänger oder ein anderes Haushaltsmitglied bekommen eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II) oder haben eine solche beantragt.
Unterstützung für Familien
Bezieher von Wohngeld haben die Möglichkeit für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu stellen. Sofern Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, erhalten Sie mit Ihrem Wohngeldbescheid eine entsprechende Bescheinigung.
Dies sind z. B.:
- Die Einnahmen erhöhen sich
- Die Miete oder Belastung verringert sich
- Die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert sich.
- Der gesamte Haushalt zieht aus der Wohnung aus.
- Der Wohngeldempfänger oder ein anderes Haushaltsmitglied bekommen eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II) oder haben eine solche beantragt.
Unterstützung für Familien
Bezieher von Wohngeld haben die Möglichkeit für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu stellen. Sofern Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, erhalten Sie mit Ihrem Wohngeldbescheid eine entsprechende Bescheinigung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023
Stichwörter
Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngelderhöhung, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten