Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Online-Dienste

    Details zum Online-Service

    ID: L100001_396545500

    Beschreibung

    • Checkliste für Ihre benötigten Unterlagen prüfen
    • Ausweise und benötigte Dokumente fotografieren (bitte achten Sie auf ausreichende Helligkeit) oder einscannen
    • vervollständigen Sie manuell Ihre Daten
    • Ausweise und Dokumente hochladen (Dokumente bitte ausschließlich im PDF-Format)

    Nach Eingang des elektronischen Antrags erfolgt die Bearbeitung. Bei Rückfragen oder unleserlichen Dokumenten melden wir uns bei Ihnen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2023 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Wohngeld-Erhöhungsantrag-Lastenzuschuss - Online-Dienst

    ID: L100001_396545502

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    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2023 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: Webservice (CityGov), Stadt Kassel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Wohngeld

    Aktuelles

    Wenn das Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für die Miete zu tragen, kann ein Anspruch auf Zuschuss zur Miete oder Lastenzuschuss bei Wohneigentum bestehen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Königsstraße 8

    34117 Kassel

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Mietzuschuss, Lastenzuschuss, Wohngeldstelle, Wohngeldbehörde, Teilhabecard

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag

    Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen bereits Wohngeld. Sofern Sie bisher noch keinen Antrag auf Wohngeld bei uns gestellt haben, informieren Sie sich bitte hier.

    Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet und beziehen bereits Wohngeld. Sofern Sie bisher noch keinen Antrag auf Wohngeld bei uns gestellt haben, informieren Sie sich bitte hier.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag

    • Wohngeldgesetz (WoGG)
    • § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)
    • Wohngeldverordnung (WoGV)
    • Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)
    • Wohngeldgesetz (WoGG)
    • § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)
    • Wohngeldverordnung (WoGV)
    • Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag

    Den Erhöhungsantrag können Sie unkompliziert Online stellen. Wir empfehlen entsprechende Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, bereitzuhalten.

    In Ausnahmefällen erhalten Sie die Antragsformulare an der Information im Rathaus oder am Kassel Service Point (Galeria) 

    Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag können Sie

    • online über unseren Digitalen Briefkasten einreichen.
    • an der Information im Rathaus abgeben
    • in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen

    Den Erhöhungsantrag können Sie unkompliziert Online stellen. Wir empfehlen entsprechende Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, bereitzuhalten.

    In Ausnahmefällen erhalten Sie die Antragsformulare an der Information im Rathaus oder am Kassel Service Point (Galeria) 

    Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Wohngeldantrag können Sie

    • online über unseren Digitalen Briefkasten einreichen.
    • an der Information im Rathaus abgeben
    • in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Erhöhungsantrages ist einzelfallabhängig.

    Die Bearbeitungsdauer Ihres Erhöhungsantrages ist einzelfallabhängig.

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag

    Die Beantragung für eine Erhöhung des bisher gezahlten Wohngeldes ist gebührenfrei.

    Die Beantragung für eine Erhöhung des bisher gezahlten Wohngeldes ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kassel: Wohngeld - Erhöhungsantrag

    Dies sind z. B.:

    • Die Einnahmen erhöhen sich
    • Die Miete oder Belastung verringert sich
    • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert sich.
    • Der gesamte Haushalt zieht aus der Wohnung aus.
    • Der Wohngeldempfänger oder ein anderes Haushaltsmitglied bekommen eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II) oder haben eine solche beantragt.


    Unterstützung für Familien
    Bezieher von Wohngeld haben die Möglichkeit für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu stellen. Sofern Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, erhalten Sie mit Ihrem Wohngeldbescheid eine entsprechende Bescheinigung.

    Dies sind z. B.:

    • Die Einnahmen erhöhen sich
    • Die Miete oder Belastung verringert sich
    • Die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert sich.
    • Der gesamte Haushalt zieht aus der Wohnung aus.
    • Der Wohngeldempfänger oder ein anderes Haushaltsmitglied bekommen eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung oder Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II) oder haben eine solche beantragt.


    Unterstützung für Familien
    Bezieher von Wohngeld haben die Möglichkeit für Ihre Kinder einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zu stellen. Sofern Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, erhalten Sie mit Ihrem Wohngeldbescheid eine entsprechende Bescheinigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngelderhöhung, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)