Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Online-Dienste

    Online-Antrag Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_395536406

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    Online-Antrag Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag

    ID: L100001_395536405

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    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Hilfen bei Einkommensdefiziten

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Postanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    Postfach

    35781 Weilburg

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Valentina Dejkun
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-445

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Wohngeld, Bildungs- und Teilhabepaket

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 1

    Postfach

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Simone Huth
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-327

      E-Mail: 51.30@limburg-weilburg.de

    • Frau Carolin Brast
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-527

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Frau Franziska Dernbach
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Herr Matthias Leber
      Postanschrift

      Limburger Straße 8 - 10

      35781 Weilburg

      Telefon Festnetz: 06431 296-5522

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Frau Jutta Naß
      Postanschrift

      Schiede 20

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-468

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Herr Ralf Nickel
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-503

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    • Frau Annika Weber
      Postanschrift

      Limburger Straße 8-10

      35781 Weilburg

      Telefon Festnetz: 06431 296-505

      E-Mail: 51.32@Limburg-Weilburg.de

    • Herr Marcel Willkomm
      Postanschrift

      Gartenstraße 1

      65549 Limburg a. d. Lahn

      Telefon Festnetz: 06431 296-693

      E-Mail: 51.32@limburg-weilburg.de

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Wohngeldbetrag, Mietzuschuss, Eigenheim, Eigentumswohnung, Wohngelderhöhung, Wohnung, Wohngeldbescheid, Lastenzuschuss, Wohngeldminderung, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de