Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise für Wetzlar: Wohngeld Erhöhungsantrag

    Online-Dienste

    Wohngeld Erhöhungsantrag - Lastenzuschuss

    ID: L100001_394693857

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    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2023 (von: Schäfer, Vanessa)

    Technisch geändert am 19.08.2024 (von: Schäfer, Vanessa)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Erhöhungsantrag - Mietzuschuss

    ID: L100001_394693856

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    Technisch erstellt am 02.10.2023 (von: Schäfer, Vanessa)

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Erhöungsantrag Lastenzuschuss

    ID: L100001_398624230

    Beschreibung

    Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes Lastenzuschuss

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    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2024 (von: Georg, Tim)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Georg, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Wohngeld Erhöungsantrag Mietzuschuss

    ID: L100001_398624229

    Beschreibung

    Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes Mietzuschuss

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    Version

    Technisch erstellt am 10.01.2024 (von: Georg, Tim)

    Technisch geändert am 10.01.2024 (von: Georg, Tim)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 35

    35576 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch und Freitag:
    8 bis 12 Uhr

    Dienstag und Donnerstag:
    8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

    sowie nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss, dort gibt es auch eine barrierefreie Toilette. Die anderen Stockwerke sind nicht barrierefrei.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Lahn-Dill-Kreis - 41.1 Grundsicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Kellner-Ring 51

    35576 Wetzlar

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 20

    35683 Dillenburg

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
    • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1940

    35529 Wetzlar

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Öffnungszeiten
    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06441 407-1401

    E-Mail: wohngeld@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Wetzlar)

    E-Mail: wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Dillenburg)

    E-Mail: sozialamt@lahn-dill-kreis.dee

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023 (von: Heydecke, Martin)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Eigentumswohnung, Eigenheim, Wohngeldminderung, Lastenzuschuss, Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohnung, Wohngelderhöhung, Sozialhilfe, Wohngeldangelegenheiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)