• Dietzhölztal (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

Beschreibung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
  • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
  • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

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Antrag auf Erhöhung von Wohngeld - Lastenzuschuss

ID: L100001_394693857

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Version

Technisch erstellt am 02.10.2023

Technisch geändert am 19.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Antrag auf Erhöhung von Wohngeld - Mietzuschuss

ID: L100001_394693856

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Version

Technisch erstellt am 02.10.2023

Technisch geändert am 19.08.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

Ansprechpartner

Lahn-Dill-Kreis - 41.1 Grundsicherung

Adresse

Hausanschrift

Karl-Kellner-Ring 51

35576 Wetzlar

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
  • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Hausanschrift

Wilhelmstraße 20

35683 Dillenburg

Parkmöglichkeiten

Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Haltestelle: Freibad
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 12 a, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 120, 125, 170, 185, 312
  • Haltestelle: Haltestelle: Buderusplatz
    Linien:
    • Bus: Linie 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 120, 170, 185, 312

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1940

35529 Wetzlar

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon: 06441 407-1401

E-Mail: wohngeld@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Wetzlar)

E-Mail: wohngeld-dill@lahn-dill-kreis.de(Verwaltungsstandort Dillenburg)

E-Mail: sozialamt@lahn-dill-kreis.dee

Internet

Version

Technisch geändert am 24.09.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Fristen

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Hinweise (Besonderheiten)

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

Version

Technisch erstellt am 24.03.2023

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Eigentumswohnung, Sozialhilfe, Wohngeldminderung, Wohnung, Wohngelderhöhung, Eigenheim, Wohngeldbetrag, Lastenzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbescheid

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019