Wohngeld Änderung Erhöhungsantrag

    Wohngeld Bewilligung einer Erhöhung

    Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.

    Beschreibung

    Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn

    • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat,
    • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder
    • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat.

    Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft.

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise für Wetteraukreis: Wohngeld

    Wohngeld

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Wohngeld

    Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.

    Online-Dienste

    Wohngeld Lastenzuschuss Erhöhungsantrag (Wetteraukreis)

    ID: L100001_394757655

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2023

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Wohngeld Mietzuschuss Erhöhungsantrag (Wetteraukreis)

    ID: L100001_394757654

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.10.2023

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Wohngeldbehörde.

    Ansprechpartner

    Wetteraukreis - Besondere soziale Leistungen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 06 61

    61146 Friedberg (Hessen)

    Hausanschrift

    Straßheimer Straße 1

    61169 Friedberg (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich: Some(

    Montag           geschlossen

    Dienstag         08:30 - 12:30 Uhr, 13:30 - 16:00 Uhr

    Mittwoch         geschlossen

    Donnerstag     geschlossen

    Freitag            08:30 - 12:30 Uhr

    )

    Kontakt

    Telefon: 06031 83-3441

    Telefax: 06031 83-913441

    E-Mail: FSt344@wetteraukreis.de

    Internet

    Stichwörter

    Ausbildungsförderung, Bildung und Teilhabe, Bildungspaket, Versicherungsamt, Wohngeldbehörde

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeinde Ranstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 15

    63691 Ranstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Telefonische Sprechzeiten 

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06041 9617-0

    Telefax: 06041 9617-1633

    E-Mail: gemeinde@ranstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

    • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
    • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
    • Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind,
    • Nachweis der eingetretenen Änderung.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes:

    • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10%,
    • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
    • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 10%.

    Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag.
    Den Erhöhungsantrag müssen Sie bei der für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

    Fristen

    Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes
    führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 12.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 24.03.2023

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohngeldbescheid, Wohnung, Eigentumswohnung, Lastenzuschuss, Sozialhilfe, Wohngeldbetrag, Wohngeldminderung, Wohngelderhöhung, Wohngeldangelegenheiten, Eigenheim

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019